Die nächste Jahreshauptversammlung findet statt am 10./11.10.2025 im Maritim Hotel Dresden
Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit ihren Firmen die Dienstleistung zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten und weitere Serviceleistungen in diesem Bereich anbieten. Sie werden ausschließlich von den Begleitfirmen-Mitgliedern der BSK gewählt. Des Weiteren gehören diesem Ausschuss Vertreter des BSK-Aufsichtsrats „ipso jure" gemäß Satzung an. Der/Die gewählte Vorsitzende des Begleit-Ausschusses ist gemäß Satzung stimmberechtigtes Mitglied im BSK-Aufsichtsrat und somit gleichberechtigter Vertreter/in im Bundesverband für die Mitglieder, die ein Begleitunternehmen führen.
Inhalte und Qualitätsstandards erarbeiten, welche die Dienstleistung der Begleitung und Absicherung von Großraum- und Schwertransporten verbessern und stabilisieren. Regelwerk über die Ausstattung von Begleitfahrzeugen, im Besonderen der Fahrzeuge mit Wechselverkehrszeichenanlagen, erweitern und auf deren Einhaltung achten. Ausbildung des Fahrpersonals und deren Qualifizierung und Weiterbildung. Handlungshilfen für die Begleitunternehmer erarbeiten wie Geschäftsbedingungen, Aufklärung in versicherungs- und haftungstechnischen Fragen. Des Weiteren den Begleitfirmen-Mitgliedern bei der Lösung von Problemen, die für die Allgemeinheit dienlich sind, zu helfen. Ausarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung bzw. Erweiterung der Begleitung von Großraum-/Schwertransporten durch Private.
Gemeinsam mit den Transportunternehmen die Dienstleistung qualitativ zu verbessern. Aufklärung gemeinsam mit den Kontrollbeamten und Behörden über die Absicherung von Großraum- und Schwertransporte und gemeinsam Standards zu definieren. Visionäres Ziel ist die Privatisierung der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten innerhalb zu definierender Abmessungen und generell zu definierenden Regeln. Versicherungslösungen für den Dienstleistungsbereich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die zivile Absicherung und Geschäftsbesorgung, hierauf abgestimmte Kraftfahrzeug- und Betriebshaftpflicht-Versicherung, Beauftragung Begleitung, Qualitätshandbuch, Checklisten und Prüf-/Kontrollbuch, Merkblatt über Verantwortlichkeiten; Muster-Betriebsanweisungen, Muster-Betriebsvereinbarungen.
Zusammensetzung:
Neben den Vertretern/-innen von Unternehmen der Kranhersteller nehmen Vertreter/innen von Firmen, die Fahrzeugkrane zum Einsatz bringen, teil.
Normen, Gesetze und Verordnungen stehen neben der Krantechnik im Fokus des Ausschusses. Des Weiteren beschäftigt sich der Ausschuss mit dem operativen Einsatz respektive dem Kranbetrieb auf öffentlichen Straßen sowie auf Baustellen. Die genannten Themenschwerpunkte werden durch weitere Fragestellungen, die in Verbindung mit dem sicheren und reibungslosen Einsatzablauf stehen, ergänzt.
Schaffung optimaler Randbedingungen für den Einsatz von Mobilkranen, um präzise und sichere Hebemanöver durchführen zu können. Techniken und praxisorientierte Konzepte, die den wirtschaftlichen Erfordernissen sowie einen fortschrittlichen Betrieb verbessern, sollen für die vielseitige Schwergutbranche erarbeitet werden.
Ausschussmitglieder:
Vorsitzender: Stephan Burkhardt
Zusammensetzung:
Der Ausschuss setzt sich aus Montageunternehmen und interessierten Vertretern aus angrenzenden Bereichen sowie Recht und Versicherung zusammen.
Der Arbeitskreis „Montage“ bearbeitet alle Fragen in Bezug auf Montagearbeiten, Normen, Bedingungen, Qualitätssicherung, Ablauf und Prozesssteuerung, Auftragsabwicklung, Weiterbildung und Arbeitssicherheit. Er fördert den internen Erfahrungsaustausch und vertritt die Interessen des Schwerguthandlings gegenüber Dritten.
Ausschussmitglieder:
Vorsitzender: Markus Rohde, RTM GmbH
Zusammensetzung:
Vertreter der Hersteller von ziehenden und gezogenen Einheiten für den Großraum- und Schwertransport sowie affine Produkte zur Ausübung und Durchführung der Transportleistung auf der Straße, Betreiber, Institutionen der Arbeitssicherheit und der technischen Überwachung sowie Verbandsvertreter.
Dialog mit den Herstellern und darüber hinaus Mitgestaltung bei Entwicklung der Produkte nach Stand der neuesten Technik unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Anwenderfreundlichkeit, Arbeitssicherheit, Ergonomie, Fahrsicherheit mit Fahrassistenzsystemen, umweltrelevanter Themen und der Richtlinien der StVZO. Sensibilisierung der Hersteller im Besonderen im ziehenden Bereich, die Großraum- und Schwertransportunternehmer bei der Entwicklung ihrer Produkte nicht „hinten anzustellen“. Optimierung der Abmessungen und Gewichte auch im Hinblick auf die Eigen-/Leergewichte des eingesetzten Materials. Erarbeitung von wirtschaftlichen Konzepten zum Betreiben der Fahrzeugeinheiten. Schnittstellenbeschreibung von ziehender und gezogener Einheit. Reaktionen auf Initiativen der Gesetzgebung, im Besonderen bei der aktuellen Diskussion zur Änderung der Abmessungen und Gewichte.
Durch Erfahrungsberichte aus der Praxis Überzeugungsarbeit bei den Herstellern zu leisten, um eine Verbesserung der Produkte in der Anwendung zu erreichen. Dem Gewerbe und somit den Anwendern mit der „Kraft“ des Verbandes als Interessenvertreter und als Neutrum die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen einzuleiten, durchzusetzen und zu begleiten. Bei schweren Sattelzugmaschinen eine Standardisierung sowie Transparenz bei Ausstattungsvarianten zu erzielen.
Aus der Historie betrachtet die Entwicklung der „BSK-Schwerlastzugmaschine“ für mehrere Hersteller. Bekannt z.B. als Baureihe „SK“ eines Herstellers, deren technisches Konzept zum Teil heute noch Bestand hat. Der Ausschuss wurde erst im November 2015 reaktiviert - Ergebnisse werden sicherlich noch folgen ...
Probleme und Beschwerden im Bereich der Antragstellung und Genehmigung von GST-Bescheiden gehören leider zum täglichen Brot der meisten Mitglieder. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Durchführung der Transporte und Kranarbeiten oftmals durch individuelle Auslegungen einzelner Behörden mit nicht nachvollziehbaren Auflagen und Bedingungen erheblich verkompliziert wird.
Der Diskussion und Meinungsbildung zu den formalen Bedingungen rund um das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren von Großraum- und Schwertransporten wurde in den Gremien der BSK bislang zu wenig Raum gegeben. Zukünftig wollen wir dazu intensiver mit den Experten und Expertinnen unserer Mitgliedsunternehmen diskutieren und im Ergebnis auch konkrete Aktivitäten der BSK entwickeln.
Daher wurde der Arbeitskreis Genehmigungsverfahren gegründet. Dieser befasst sich, in Abhängigkeit von der Dringlichkeit, mit den Themengebieten:
Vorsitzende: Melanie Bloedorn, Bloedorn Spedition GmbH
Vertreter der beteiligten Schnittstellen der Transportkette im trimodalen Verkehr Straße/Wasser/Schiene. Dies sind Verlader, Transportunternehmer Schwergut, Betreiber von Häfen, Betreiber/Reeder von Binnenschiffen und Hochseeschiffen, Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie der Verbände Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e. V., dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) e. V., dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e. V. und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Vorrangige Aufgabe ist es, das Missverständnis „die Straße wolle nicht mit dem Wasser und der Schiene kooperieren“, aus dem Weg zu räumen. Aus dieser Intention heraus ist es schwierig, Aufgaben und Ziele streng zu trennen. Wobei die Aufgabe des durch die vom ShortSeaShipping Inland Waterway Promotion Center (SPC) initiierten Veranstaltung „Schwergut im Fluss“ im Jahr 2008 - quasi als Initialzündung - wiederbelebten Ausschusses, einen Anreiz und Ansporn in der Kombination der Verkehrsträger Straße/Wasser für SCHWERE und SPERRIGE Güter zu setzen, gut beschrieben erscheint. Inzwischen ist der Ausschuss umbenannt worden, da Aufgaben und Ziele auf die Schiene als weiteren Verkehrsträger erweitert wurden.
Infrastrukturelle Probleme durch Lasten- und Pflichtenhefte offenlegen, mit den Beteiligten diskutieren und anstreben, diese Probleme zu beheben. Definition von Sicherheitsstandards, Ausbildungsinhalte für Auszubildende / Schiffsführern in der Binnenschifffahrt zum Thema „Transport von Schwergut“ erweitern! Stationäre sowie temporäre Umschlagstellen definieren; Ausarbeiten von Schwerlastrouten zu Umschlagstellen; Eruierung von Quell-/Zielverkehre zur Definition von Routen mit Zustimmung von Straßenbaulastträgern, Überarbeitung der Datensammlung von Hafen und Umschlagsanlagen zum öffentlichen Nutzen, öffentlicher Zugang zu der Datenbank via interaktiver Karte im Web, Beschreibung möglicher Schnittstellenprobleme „Binnenschiff/Hochseeschiff“ und „Straße/Schiene“, Nutzung der Küstenmotorschifffahrt.
„Münchener Erklärung“ im Rahmen einer Podiumsdiskussion anlässlich der „transport logistic 2009“; Umfrage des BÖB im Projekt „Binnenland“ zur Erhebung von Strukturdaten; erste Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Schwergut“ auf dem Schulschiff „Rhein“ im November 2009, generelle Gesprächsbereitschaft und offener Dialog der beteiligten Parteien; Überarbeitung des Such-Tool`s Umschlagstellen Straße/Wasser auf der BSK-Website; internetbasierte Zurverfügungstellung von Informationen für den multimodalen Transport von schweren und/oder großvolumigen Gütern; Masterplan „Schwergut“.
Der Ausschuss besitzt einen interessanten Mix aus Vertretern des Großraum- und Schwertransport wie des Autokrangewerbes, von Reedereien, Projektspeditionen, Servicedienstleistern, der Versicherungswirtschaft und last but not least Vertreter der bedeutendsten WEA-Hersteller mit Produktionsstandort Deutschland.
Unser Gewerbe hat für die Windkraft und demzufolge auch für die WEA-Hersteller eine überragende Bedeutung. Ohne diese Dienstleistung ist das Ziel, in Zukunft einen Großteil des deutschen Energiebedarfs durch diese regenerative Energieform abzudecken, in keiner Weise darzustellen. Die Abhängigkeit besteht zu 100%. Es wachsen aber nicht nur die Anlagen in ihrer schieren Größe, sondern parallel hierzu wachsen auch die Schwierigkeiten, Windparks zu erreichen. Streckenprobleme, Genehmigungsprobleme im In- und Ausland sowie Fragen rund um die multimodalen Transportketten tauchen auf.
Der Ausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, sämtliche relevante Dinge anzusprechen, Probleme zu lokalisieren und entsprechend den Anforderungen aus dem Gewerbe wie aus der WEA-Industrie Probleme zu benennen und Lösungen aufzuzeigen. Adressaten sind Politik, Behörden, aber auch Bauherren von WEA-Parks, aber auch das Gewerbe selbst.
Erstes Ergebnis war die Zusammenstellung der Probleme im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren und die extrem ansteigenden Schwierigkeiten mit der Verkehrsinfrastruktur und Erstellung eines entsprechenden Folders. Dieser Folder ist dann breit gestreut bei Behörden und der Politik hinterlegt worden. In persönlichen Gesprächen mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages sind die Schwierigkeiten dargelegt worden. Des Weiteren sind die Schnittstellen auf der WEA-Baustelle beschrieben und ein BSK-Leitfaden „Anforderungen an Baustraßen und Kran-Aufstellplätzen für die Errichtung von Windenergieanlagen“ erstellt und verabschiedet worden. Derzeit in Bearbeitung sind die Anforderungen aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) für das Baufeld.
Vertreter der Versicherungswirtschaft wie Versicherungsunternehmen, Assekurateure und Versicherungsmakler, Rechtsanwälte sowie Vertreter der Transport-, Kran- und Montageunternehmen der BSK e.V.
Der Ausschuss hat die Aufgabe, sämtliche Fragen rund um das Vertragsrecht zu analysieren und im Hinblick auf die speziellen Belange des Gewerbes Lösungsansätze zu entwickeln. Daraus abgeleitet soll der Ausschuss auch spezielle Geschäftsbedingungen entwickeln, die von der Versicherungswirtschaft akzeptiert werden können. Ebenso hat der Ausschuss die Aufgabe, spezielle Fragen juristisch und versicherungs-rechtlich zu betrachten.
Der Ausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, die sich ständig weiterentwickelnde Rechtssprechung in Schadensfällen und Vertragsstreitigkeiten wie auch in Grundsatzfragen bei den oben geschilderten Aufgaben zu berücksichtigen. Ziel ist auch, die speziellen Belange des Gewerbes abzubilden und für die verschiedensten Tätigkeitsfelder entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erarbeiten, die dann als Verbandsempfehlung herausgegeben werden.
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BSK (AGB-BSK Kran und Transport)“ werden unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Entscheidungen und neuesten Kommentierungen stets aktuell gehalten (letzte Version 10/2013). Dabei enden die Bedingungen auf der Montageseite bei der Grobmontage. Des Weiteren ist ein internetbasiertes Tool erstellt worden, welches Risken bei bestimmten Tätigkeiten auflistet, Verknüpfungen zu anderen möglichen Tätigkeiten und deren Risiken herstellt, entsprechende Haftungszuweisungen vornimmt und die einschlägigen Versicherungsmöglichkeiten aufzeigt. Intensive Diskussion über erkannte Versicherungslücken und Erarbeitung möglicher Lösungsansätze.