Kranführerausbildung

BSK-Befähigungsnachweis

Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Mobilkranen setzt voraus, dass der Mobilkranführer*in zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweggeführt. Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Ausbildung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Mobilkranen beauftragt werden sollen, erforderlich. Verantwortlich für Auswahl und Ausbildung der Mobilkranführer*in ist der Unternehmer.

Er muss den Mobilkranführer*in mit dem Führen des Kranes schriftlich beauftragen.

Inhalt und Dauer des BSK-Befähigungsnachweises beruhenden auf den Rechtsgrundlagen der UVV, DGUV und VDI. Die im Lehrgang vermittelten Kenntnisse der Mobilkranführer*in werden mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen.

Die Ausbildung wird in Kooperation mit dem BSK und der BG-Verkehr sowie den Herstellern Manitowoc Crane Group Germany GmbH und Tadano Demag GmbH veranstaltet.

Die Schulungskurse finden direkt bei den beiden vorgenannten Herstellern statt.

Ansprechpartner Manitowoc

Termine 2024 Manitowoc

Ansprechpartner Tadano Demag

Termine 2024 Tadano

IHK-geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in

Der relativ hohe Altersdurchschnitt in den „Kran-Betrieben“ und die Rente mit 63 Jahren haben die BSK, als Ihre Branchenvertretung, veranlasst, eine Ausbildung parallel zu den bestehenden Kranführerschulungen zu finden. Ziel war es, einen Bildungsweg zu finden, der auf hohem Qualitätsniveau dazu geeignet ist, auch junge Leute auszubilden und so an die Fahrzeug-/Mobilkrane heranzuführen.

 

Mit der bereits im Januar 2015 veröffentlichten Rechtsverordnung "IHK-geprüfte Fahrzeugkranführerin" / "IHK-geprüfter Fahrzeugkranführer" und der Veröffentlichung des entsprechenden Curriculums im März 2016 ist somit die Grundlage geschaffen, zukünftig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Damit haben nun die Kranbetriebe beispielsweise die Möglichkeit, Jugendliche, die sich für die Fahrzeugkranführertätigkeit interessieren, über eine Lehre (z.B.: Berufskraftfahrer) an das Unternehmen zu binden und als Fahrzeugkranführer/in zu qualifizieren.

Die erste Zusatzqualifikation wurde 2019 bereits erfolgreich abgeschlossen!

Bei Interesse und für weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Genosk eG.

Frau Muschter

Tel.: +49 69 2991418-02

E-Mail: c.muschter(at)genosk(dot)de

 

Relevante Dokumente
Kranführerausbildung Rechtsverordnung
Kranführerausbildung Rahmenlehrplan

Zur Entwicklung

Im Jahr 2008 hat die BSK mit tatkräftiger Unterstützung durch die BG Verkehr begonnen, auf das Berufsbild „Fahrzeugkranführer“ hinzuarbeiten. Einige Termine bei dem DIHK in Berlin und beim Arbeitgeberverband in Bonn haben dann dazu geführt, dass die Arbeitgeberseite dem Berufsbild zugestimmt hat.

 

Jedoch wollte die Arbeitnehmerseite kein neues Berufsbild. Man folgte damit auch der seinerzeit vorherrschenden Meinung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

Es ist dann der Weg über die IHK Dortmund beschritten worden. Grund hierfür ist die Überlegung gewesen, einen IHK-geprüften Fahrzeugkranführer auf Basis der Berufskraftfahrerlehre oder einer vergleichbaren Ausbildung zu schaffen.

Dieser zweite Weg konnte erfolgreich beschritten werden, denn am 27.01.2015 sind die „Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung „Zusatzqualifikation Geprüfter Fahrzeugkranführer (IHK) / Geprüfte Fahrzeugkranführerin (IHK)“ rechtswirksam veröffentlicht worden.

In einem weiteren Schritt galt es das notwenige Curriculum zu entwickeln, welches insgesamt 1.040 Stunden in Theorie und Praxis umfasst. Das Curriculum wurde dann im März 2016 veröffentlicht.

Die Zusatzqualifizierung wurde erstmalig 2019 erfolgreich abgeschlossen! 

Europäische Kranführer-Lizenz - ECOL Pilotphase läuft

Bereits im Jahr 2013 gestartet, befindet sich die Europäische Kranführerlizenz (ECOL= European Crane Operator License, www.ecol-esta.eu) nun auf der Zielgerade. Die ECOL Stiftung wird in Kürze ihre Arbeit aufnehmen und damit die ESTA (http://estaeurope.eu/) Arbeitsgruppe nach mehr als 20 Sitzungen ablösen. Die BSK war hier durch Herrn Markus Horbach von der Bracht Autokran-Vermietung GmbH und seit Oktober 2017 auch durch Herrn Feuerbach vertreten und hat das Projekt kritisch und konstruktiv begleitet. Die neuen Vertreter bei ECOL sind Matthias Markewitsch und Matthias Frank.

 

Anfang Mai 2018 ist der erste Pilot Lehrgang bei der Mammoet Academy in den Niederlanden mit der erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfung für vier Teilnehmer zu Ende gegangen. Weitere Piloten sind in Arbeit (Italien, Niederlande, Dänemark). Das heißt aber auch, dass es zurzeit noch keine frei verfügbaren Ausbildungspläne für den sechswöchigen Lehrgang gibt und über die Pilotausbildungen hinaus auch noch keine Kranführer mit ECOL bereitstehen. Darauf können Sie Kunden, die nach ECOL fragen, hinweisen.

 

Betonen möchten wir, dass es in Deutschland und in anderen europäischen Mitgliedstaaten bisher kein rechtliches Erfordernis für ECOL gibt. Darüber hinaus sind in Deutschland und ggf. anderen Mitgliedsstaaten neben einer Europäische Kranführer-Lizenz zusätzliche Rechtsvorschriften zur Anerkennung als Kranführer anzuwenden. Für länderübergreifend tätige Kranunternehmen oder in der Großindustrie könnte ECOL zukünftig aber aufgrund von Kundenanforderungen (z. B. in den Bereichen Wind, ÖL, Gas, Petrochemie) zum Standard werden. Auch durch weitere EU-Regularien (Anerkennung von Ausbildung eines EU-Mitgliedsstaates in den übrigen Mitgliedsstaaten) könnte die einheitliche Kranführerlizenz an Bedeutung gewinnen.

 

Die BSK ist in engem Austausch mit den Verantwortlichen von ECOL um die Details einer möglichen (teilweisen) Anerkennung des BSK-Berechtigungsausweises zu klären. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.