Der relativ hohe Altersdurchschnitt in den „Kran-Betrieben“ und die Rente mit 63 Jahren haben die BSK, als Ihre Branchenvertretung, veranlasst, eine Ausbildung parallel zu den bestehenden Kranführerschulungen zu finden. Ziel war es, einen Bildungsweg zu finden, der auf hohem Qualitätsniveau dazu geeignet ist, auch junge Leute auszubilden und so an die Fahrzeug-/Mobilkrane heranzuführen.
Mit der bereits im Januar 2015 veröffentlichten Rechtsverordnung "IHK-geprüfte Fahrzeugkranführerin" / "IHK-geprüfter Fahrzeugkranführer" und der Veröffentlichung des entsprechenden Curriculums im März 2016 ist somit die Grundlage geschaffen, zukünftig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Damit haben nun die Kranbetriebe beispielsweise die Möglichkeit, Jugendliche, die sich für die Fahrzeugkranführertätigkeit interessieren, über eine Lehre (z.B.: Berufskraftfahrer) an das Unternehmen zu binden und als Fahrzeugkranführer/in zu qualifizieren.
Die erste Zusatzqualifikation wurde 2019 bereits erfolgreich abgeschlossen!
Bei Interesse und für weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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Genosk eG.| Frau Muschter | +49 69 2991418-02
Relevante Dokumente
Kranführerausbildung Rechtsverordnung
Kranführerausbildung Rahmenlehrplan