Aus den Augen - im Archiv!

Über den Tag hinaus: In unserem Archiv finden Sie eine Sammlung aller branchenrelevanter Themen, Meldungen und Fachartikel. Eine wahre Fundgrube zum Nachschlagen und sich schlau machen.

  • CO2-Mautkampagne „Maut Everest“

    Liebe Mitglieder,

    in Bezug auf die geplante Erhöhung der Lkw-Maut informieren wir Sie zu folgenden aktuellen Entwicklungen:
    1.            CO2-Mautkampagne „Maut Everest“
    Der BGL und seine Landesverbände und Mitgliedsorganisationen haben nun die Kampagne „Maut Everest“ gestartet, um in den Medien und der Öffentlichkeit die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Es wurde eine Agentur zur Erstellung von Informationsmaterialien beauftragt. Die Informationsmaterialien enthalten verschiedenste Vorlagen, so dass sich auch die Mitgliedsunternehmen an der Kampagne beteiligen können, da für alle Geschmäcker und Eventualitäten etwas dabei ist.
    Kampagne Maut Everest
    Der nächste Schritt des gemeinsamen Protestes in Form einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne wurde im myBGL-Direkt Onlineseminar am 17.07.2023 vorgestellt. All jene, die nicht teilnehmen konnten, finden den Mitschnitt auf unserer Verbandsplattform myBGL. Heute möchten wir Ihnen erste Bausteine des „Kampagnenbaukasten“ zur sofortigen Verwendung überlassen. Sie finden im nachstehenden Link verschiedene Grafiken, deren Einsatzzweck jeweils im Dateinamen zu finden ist.
    Kampagne Maut Everest
    Wir haben für Sie die Vorlagen des BGL noch ergänzend mit BSK labeln lassen, damit ausdrücklich auch der Protest des Schwergutgewerbes zum Ausdruck kommt.
    Wir bitten um reichhaltige Verwendung, um die Kampagne schon zum Start so weit wie möglich zu streuen!
    Erklärvideo zur Kampagne #mauteverest
    In diesem Erklärvideo wird Ihnen die BGL-Mautkampagne #mauteverest vorgestellt. Teilen Sie das Video gern und unterstützen Sie die Kampagne!!! Das Video ist hier auf dem BGL-YouTube-Kanal abrufbar: youtu.be/mcJQHyljqLg
    Informationen zur Kampagne finden Sie zudem zukünftig auf dem Kampagnen-Portal, welches am 1. August live gehen wird: www.mauteverest.de
    Auf myBGL sind die Kampagnenelemente bereits jetzt direkt für alle Mitglieder abrufbar.
    Die Kampagne #mauteverest - so kommen wir nicht über den Berg - , soll Politik und Öffentlichkeit wachrütteln und die Aufmerksamkeit auf die Auswirkungen der zum 1. Dezember 2023 geplanten CO2- Mautreform richten. Diese Reform führt zu einem Anstieg der Lkw-Maut um bis zu 83% - ein echter #mauteverest eben, der inmitten der Wirtschaftskrise nicht zu überwinden und eine versteckte Steuererhöhung ist.
    Kampagnenkonto
    Um unser Anliegen langfristig öffentlichkeitswirksam platzieren zu können, brauchen wir neben der aktiven Verbreitung der Kampagne aber auch die finanzielle Unterstützung durch unsere Unternehmerinnen und Unternehmer. Viele von Ihnen haben sich dazu bereiterklärt oder sogar schon einen Beitrag überwiesen. Dafür bedanken wir uns im Namen des BGL sehr - jeder Beitrag fließt direkt in die Kampagne und ermöglicht uns eine größere Reichweite und eine lautere Stimme in der öffentlichen Wahrnehmung.
    Nur gemeinsam können wir unser Ziel erreichen, Politik, Presse und Bevölkerung aufzurütteln und für die Anliegen unserer Branche sowie deren immense Relevanz für den persönlichen Alltag und unser aller Wohlergehen zu sensibilisieren.
    Wir bitten Sie daher wirklich alle um die aktive und finanzielle Unterstützung der Kampagne.
    Die IBAN des Kampagnenkontos lautet: DE 74 5019 0000 6000 0843 42.
    Achtung: Es handelt sich NICHT um eine Spende, da der BGL kein gemeinnütziger Verein ist und daher keine Spendenquittungen ausstellen darf. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an den BGL: mauteverest@bgl-ev.de.
    Informationen zur Rechnungserstellung für die geleisteten Überweisungen zur Unterstützung der Kampagne „Maut Everest“
    Aufgrund vermehrter Anfragen bzgl. der Rechnungen zu den bereits getätigten Überweisungen zur Unterstützung der Kampagne, erhalten Sie nachfolgend kurz und knapp die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
    Um eine Rechnung ausstellen zu können, benötigt der BGL noch ein paar Angaben, die Sie bitte direkte an den BGL per Mail an mauteverest@bgl-ev.de senden:
    - Rechnungsanschrift (vollständige Firmierung, Straße, PLZ/Ort)
    - Ansprechpartner
    - Überweisungsbetrag
    - Ggf. abweichende E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand
    Wichtig! Der BGL bittet auch diejenigen, die bereits in den letzten Tagen Geld überwiesen haben, die Mail noch nachträglich an den BGL zu senden.
    Zum Ende der kommenden Woche wird der BGL damit beginnen, die Rechnungen auszustellen und an Sie per Mail zu versenden.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
    2.            Aktualisierte BGL-Stellungnahme zur CO2-Maut
    Mit Blick auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften und flankierend zur BGL-Mautkampagne #mauteverest hat der BGL seine Stellungnahme zum Gesetz aktualisiert. Das Papier ist im Anhang beigefügt und enthält folgende Kernforderungen und kann gern für Ihre Arbeit in den Regionen und mit Wahlkreispolitikern genutzt werden:
    1. Planungssicherheit durch Verschiebung der CO2-Maut auf
    - den 1. Januar 2025 (mit Stufenmodell, das Fahrzeugverfügbarkeit und Infrastrukturverfügbarkeit Rechnung trägt und  mit 8 Cent/km startet) oder
    - zumindest auf den 1. Januar 2024, um die (vielfach nicht darstellbare) Anpassung laufender Verträge für nur einen Monat vor dem Jahreswechsel zu vermeiden.
    2. Gleichstellung biogener Kraftstoffe und E-Fuels mit emissionsfreien Fahrzeugen.
    3. Einhaltung der Koalitionszusage zur Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel (= CO2-Preis an der Zapfsäule) plus CO2-Maut.
    4. Verzicht auf die Differenzierung der Maut in Stoßzeiten.
    5. Verdopplung des Mautharmonisierungsprogramms (z.B. „De-Minimis“).
    6. Erhalt des Finanzierungskreislaufs Straße für Brückensanierung, Lkw-Stellplätze und klimafreundlichen Straßengüterverkehr.
    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut Schgeiner

     

  • Toll Collect

    Auf der Seite der Toll Collect GmbH wurde jetzt der CO2-Emissionsklassenfinder eingestellt. Sie finden ihn unter

    www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/co2_emissionen/co2_emissionen.html

     

    Mit dem CO2-Emissionsklassenfinder können Fahrzeughalter die CO2-Emissionsklasse ihres Fahrzeugs selbstständig ermitteln. Sie benötigen dafür

    - die Zulassungsbescheinigung (ZB) des Fahrzeugs und

    - die Kundeninformationen (Customer Information File (CIF)) oder

    - die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity (COC)).

     

  • Ausweichstreckenkarte 2023 auf BGL-Website verfügbar

    Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2023 für die Lkw-Fahrverbote an Samstagen im Juli und August steht ab sofort auf der BGL-Website zum Download zur Verfügung. Die App der Autobahn GmbH, in die die BGL-Ausweichstreckenkarte auch in diesem Jahr integriert wird, wird in dieser Woche ebenfalls aktualisiert.

     

  • Autobahn GmbH und BALM gehen gegen überladene Lkw vor

    Autobahn GmbH und BALM gehen gegen überladene Lkw vor und werden daher in den nächsten Jahren volldigitale Gewichtskontrollstellen stationär an Rastplätzen entlang der meistbefahrenen Autobahnen einrichten.

    Eine in die Fahrbahn der Autobahn eingebaute Messtechnik ermöglicht künftig die Vorselektion von überladenen Fahrzeugen, die dann durch telematisch gesteuerte LED-Anzeigetafeln für eine gerichtsverwertbare Nachverwiegung an eine Gewichtskontrollstelle ausgeleitet werden. Ist der Lkw zu schwer, darf er nicht weiterfahren!

     

  • Öffentlichkeitskampagne gegen die Mauterhöhung

    Liebe BSK-Unternehmer!

    Vielen Dank an alle, die sich bereits an der BGL-Kampagne beteiligt haben. Es sind bereits 45 Unternehmer-Statements eingegangen, die wir seit ca. zwei Wochen täglich auf den BGL-Social Media-Kanälen veröffentlichen.

    Wenn Sie noch mitmachen möchten – wir brauchen:

    1. KURZES Statement (zwei Sätze!) über Ihre Betroffenheit/Ihren Standpunkt (Was bedeutet die Mauterhöhung für Ihr Unternehmen und für die Branche?)

    2. Aussagekräftiges Foto (z.B. Sie/Team vor einem Lkw)

    3. Ihren Namen und den Unternehmensnamen

    Machen Sie mit und schreiben Sie uns: seeger@bsk-ffm.de.

  • Vorankündigung:BGL-Ausweichstreckenkarte 2023

    Mitgliedsinformation:

    Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2023 mit den Ferienfahrverboten für Lkw wird auch in diesem Jahr digital zur Verfügung stehen und wie gehabt in die App der Autobahn GmbH des Bundes integriert.

     

  • Einladung VEMAGS Workshop Ost am 9. Mai in Berlin | 09:30 bis 16:00 Uhr

    Die vierte Station der VEMAGS Dialog-Tour und damit der nächste Workshop werden nun konkret. VEMAGS-Nutzer aus den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind am 9. Mai, von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr herzlich nach Berlin eingeladen. Weitere Informationen zum Workshop und der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben ist angefügt. Sollten Sie Rückfragen haben, kontaktieren Sie gerne: vemags@jk-kom.de.

    Die BSK empiehlt die Teilnahme an dem Workshop und zugleich die aktive Mitwirkung, um wesentliche Problemfelder klar zu adressieren. Wir werden nach den Workshops zusammen mit VEMAGS eine Auswertung der Ergebnisse vornehmen. Daher ist es für uns wichtig, einen Überblick über die Ergebnisse der einzelnen Workshops - aus Sicht der Unternehmen - zu erhalten.

    Senden Sie uns daher gerne nach erfolgter Teilnahme Informationen zu den Ergebnissen der noch anstehenden Workshops (Fotos, Notizen etc.) zu.

     

  • Corona Österreich/Italien: Update zur Situation am Brenner

    Mittlerweile ist die Autobahn A 22 (Brenner Autobahn) bereits ab Verona für Lkws gesperrt, sofern der Fahrer in Richtung Deutschland unterwegs ist und keinen negativen Coronatest vorweisen kann.

     

    Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.

  • Corona Belgien: Declaration sur l honneur für Fahrer

    Belgien hat seine Einreisebedingungen mit Wirkung vom 27. Januar 2021 deutlich verschärft.U.a. gilt auch für Fahrer ab sofort die Pflicht zur Mitführung einer ausgefüllten "Declaration sur l ́honneur" (Erklärung an Eides Statt").

    Mehr drüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.

  • Corona Deutschland: Überblick zur Maskenpflicht

    Am vergangenen Dienstag, 19.01.2021, hatten sich Bund und Länder unter anderem auf eine verschärfte Maskenpflicht geeinigt. Was ist wie in den Verordnungen der deutschen Bundesländer umgesetzt worden?

    Mehr darüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.

  • Corona Großbritannien: Behandlung von Fahrern mit positivem Testergebnis

    Seit dem 23.12.2020 müssen sich alle Lkw-Fahrer, die Großbritannien in Richtung Frankreich verlassen, bekanntlich einem Coronaschnelltest unterziehen, der von den britischen Behörden kostenlos an verschiedenen Testzentren angeboten wird. Das britische Department for Transport sowie der BGL-Schwesterverband RHA informieren jetzt ergänzend darüber, wie es weitergeht, falls ein Fahrer ein positives Testergebnis erhält:

    • "Falls Ihr Schnelltest poitiv ausfällt, müssen sich die Fahrer einem PCR-Test unterziehen, der leider nicht so schnell geht.
    • Diese Tests werden vor Ort (auf dem Parkplatz) durchgeführt, und auf das Ergebnis muss 24 - 36 Stunden gewartet werden (Wartezeiten werden aktuell kürzer).
    • Während der Wartezeit werden die Fahrer in ihren Kabinen isoliert, da nur ein geringer Prozentsatz der zweiten Tests wirklich positiv ausfällt.
    • Wenn der PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist, können die Fahrer Ihre Reise fortsetzen. Fahrer mit positivem Ergebnis werden zu einem Hotel eskortiert.
    • Während der Hotelunterbringung für die 10-tägige Pflicht-Isolierung werden Kosten für Unterbringung, Ernährung und in manchen Fällen auch ärztliche Versorgung, vom britischen Staat getragen."
    • Mehr hierüber finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen".
  • Österreich: Am 07.01.2021 zu erwartende Behinderungen auf der Inntalautobahn

    Am 07.01.2021 sind wegen einer Kombination von vorausgehendem Nachtfahrverbot und Feiertagsfahrverbot sowie Blockabfertigungsmaßnahmen erhebliche Behinderungen auf der Inntalautobahn im Umfeld der A 12-Anschlussstelle Kufstein zu erwarten

     

    Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen"

  • BSK-Weihnachtsgrüße

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

     

    wir blicken auf ein schwieriges Jahr zurück, das uns allen viel abverlangt hat und niemand so hat kommen sehen.

    Diese unruhige Zeit möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen mehr denn je unseren herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Geduld auszusprechen.

    Deutschland muss nun runterfahren. Wir fahren mit Ihnen gemeinsam weiter durch die Krise, um an Ende gesund anzukommen.

    Wir werden auch im nächsten Jahr nicht nachlassen, Ihnen die ein oder andere Last von Ihren Schultern zu nehmen.

    Traditionell gehen unsere Weihnachtspräsente in Form von Spenden an krebskranke Kinder in unserer Region. Wir sind uns sicher, dass dies Ihre Zustimmung findet.

    In diesem Sinne, wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine glückliche und schöne Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr.

     

    Herzlichst,

    Wolfgang Draaf, der Aufsichtsrat und das gesamte Team der BSK e.V.

  • Brexit/GB: Goods Vehicle Movement System (GVMS) - Registrierung läuft

    Ab sofort können Transportunternehmen sich für das britische "Goods Vehicle Movement System" (GVMS) registrieren. Die Nutzung von GVMS ist ab 1.1.2021 für alle Transporte unter Versandverfahren (gemeinsames Versandverfahren, TIR, ATA) zwingend erforderlich. Unternehmen, die diese Versandverfahren für ihre GB-Transporte nutzen wollen, sollten sich daher umgehend registrieren. Für Transporte ohne Versandverfahren wird die Nutzung von GVMS voraussichtlich ab 1.7.2021 verpflichtend vorgeschrieben.

     

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  • Österreich: Verschärfung des Nachfahrverbotes auf der Inntal-Autobahn A12 ab 1. Januar 2021

    Zum 31. Dezember 2020 läuft die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro VI vom Nachfahrverbot auf der Inntal-Autobahn aus. Ausgenommen ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit WasserstoffBrennstoffzellenTechnologie sowie die Ziel oder Quellverkehre in die Kernzone bzw. Zielund Quellverkehre innerhalb der erweiterten Zone.

     

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  • Nominierte und Gewinner des BSK-Awards 2020

    An alle Teilnehmer möchten wir hier nochmals ein herzliches Dankeschön für die tolle Zusammenarbeit richten. Sie haben - in einem von Corona-Pandemie und Lockdown geprägten Jahr - viel Fleiß, Kow-how und Zeit investiert, um unsere Branche mit Ihren grandiosen Einreichungen aufzuwerten.

    Es war ein spannendes „Kopf-an-Kopf-Rennen“ – die diesjährigen Preisträger in den Kategorien Schwertransport des Jahres, Kranarbeit des Jahres und Montage des Jahres, stehen nun fest.

     

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  • Coronavirus EU: Dringende Empfehlung zur Mitführung von Annex 3

    Unabhängig von der jeweiligen nationalen Vorschriftenlage empfiehlt der Verband Fahrern im internationalen Verkehr in EU-Staaten dringend stets die Mitführung des "Certificate for international Transport workers" aus Annex 3 der EU Green Lanes Guideline.

     

    Weitere Infos erhalten Sie unter: 069 7919-470

  • Coronavirus Italien: Neue Einreisevorschriften und Coronaregeln

    Ab sofort müssen Personen, die sich in den italienischen Risikogebieten aufhalten, eine Eigenerklärung mitführen. Des Weiteren müssen alle Fahrer, die aus dem Ausland nach Italien einfahren, eine separate Eigenerklärung für die Einreise mitführen und wie bereits im Frühjahr zusätzlich bei den zuständigen Gesundheitsbehörden eine Meldung abgeben.

     

  • KORREKTUR STVO-NOVELLE

    Liebe Mitglieder,

    der deutsche Bundesrat hat heute der erneuten Änderung der Zuständigkeit nach § 47 StVO (Zuständigkeit einer EGB) mehrheitlich zugestimmt. Bei Einzelanträgen ist nun neben der EGB, in deren Bezirk der genehmigungspflichtige Transport beginnt auch wieder die EGB zuständig, in deren Bezirk das transportdurchführende Unternehmen seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung nach § 13 HGB hat.

     

  • BSK-Newsflash 15.10.2020 +++ Praktiker-Kommentar zu den neuen AGB-BSK Kran + Transport 2019 +++

    In Kürze (Anfang Dezember 2020) wird der neue Praktiker-Kommentar zu den Geschäftsbedingungen AGB-BSK Kran + Transport 2019 erscheinen (siehe Anlage). In dem Kommentar werden auf 200 Seiten die einzelnen Ziffern des Regelwerks erläutert und dabei auf die Vorgängerversion der AGB eingegangen. Praxisorientiert und kompakt wird in dem Buch erklärt, wann die AGB verwendet werden sollen, wie diese in den Vertrag aufgenommen werden können und wie die konkrete Umsetzung aussieht. Zusätzlich hilfreich sind die Hinweise und Mustertexte zur Einbeziehung und wirksamen Vereinbarung der AGB.

    Die BDF-Infoservice GmbH wird das Buch für Nichtmitglieder zum Preis von 29 Euro inklusive Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten vertreiben.

    Mitglieder der BSK erhalten ein Exemplar auf Wunsch kostenfrei zugesandt, jedes weitere Exemplar des Praktiker-Kommentars ist zum Vorteilspreis von 19 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten bei der BDF-Infoservice GmbH zu beziehen. Das Buch ist ab sofort bei der BDF-Infoservice GmbH vorbestellbar.

    Bestellmöglichkeiten:

    Adresse: BDF-Infoservice GmbH, Postfach 93 02 60, 60457 Frankfurt/M. | E-Mail: bdf-infoservice@bgl-ev.de |Fax: 069-7919-227

     

  • Österreich: Sperrung der Brennerautobahn A13 an den kommenden Wochenenden

    Auf Grund von Bauarbeiten wird die Brennerautobahn A13 an den kommenden vier Wochenenden jeweils von Samstag 16:00 Uhr bis Sonntag 08:00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5 zGM gesperrt. Für die Fahrzeuge, die vom Wochenendfahrverbot in Österreich ausgenommen sind, werden zusätzliche Abfahrten auf der RoLa Brenner-Wörgl v.v. zur Verfügung gestellt.

    (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470)

  • Frankreich/Italien: Sperrungen bzw. alternierender Verkehr im Mont-Blanc-Tunnel im Monat Oktober 2020

    Nach Angaben der Betreibergesellschaft kann der Mont-Blanc-Tunnel auf Grund von Wartungsarbeiten im Oktober 2020 in den folgenden Nächten zwischen 22:30 Uhr und 06:00 Uhr nur alternierend befahren werden:

    13., 14. und 15. Oktober 2020. Des Weiteren wird der Mont-Blanc-Tunnel vom 12. Oktober 2020, 22:00 Uhr bis 13. Oktober 2020, 06:00 Uhr für den gesamten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.