Die nächste Jahreshauptversammlung findet statt am 10./11.10.2025 im Maritim Hotel Dresden
Über den Tag hinaus: In unserem Archiv finden Sie eine Sammlung aller branchenrelevanter Themen, Meldungen und Fachartikel. Eine wahre Fundgrube zum Nachschlagen und sich schlau machen.
Liebe Mitglieder,
in Bezug auf die geplante Erhöhung der Lkw-Maut informieren wir Sie zu folgenden aktuellen Entwicklungen:
1. CO2-Mautkampagne „Maut Everest“
Der BGL und seine Landesverbände und Mitgliedsorganisationen haben nun die Kampagne „Maut Everest“ gestartet, um in den Medien und der Öffentlichkeit die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Es wurde eine Agentur zur Erstellung von Informationsmaterialien beauftragt. Die Informationsmaterialien enthalten verschiedenste Vorlagen, so dass sich auch die Mitgliedsunternehmen an der Kampagne beteiligen können, da für alle Geschmäcker und Eventualitäten etwas dabei ist.
Kampagne Maut Everest
Der nächste Schritt des gemeinsamen Protestes in Form einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne wurde im myBGL-Direkt Onlineseminar am 17.07.2023 vorgestellt. All jene, die nicht teilnehmen konnten, finden den Mitschnitt auf unserer Verbandsplattform myBGL. Heute möchten wir Ihnen erste Bausteine des „Kampagnenbaukasten“ zur sofortigen Verwendung überlassen. Sie finden im nachstehenden Link verschiedene Grafiken, deren Einsatzzweck jeweils im Dateinamen zu finden ist.
Kampagne Maut Everest
Wir haben für Sie die Vorlagen des BGL noch ergänzend mit BSK labeln lassen, damit ausdrücklich auch der Protest des Schwergutgewerbes zum Ausdruck kommt.
Wir bitten um reichhaltige Verwendung, um die Kampagne schon zum Start so weit wie möglich zu streuen!
Erklärvideo zur Kampagne #mauteverest
In diesem Erklärvideo wird Ihnen die BGL-Mautkampagne #mauteverest vorgestellt. Teilen Sie das Video gern und unterstützen Sie die Kampagne!!! Das Video ist hier auf dem BGL-YouTube-Kanal abrufbar: youtu.be/mcJQHyljqLg
Informationen zur Kampagne finden Sie zudem zukünftig auf dem Kampagnen-Portal, welches am 1. August live gehen wird: www.mauteverest.de
Auf myBGL sind die Kampagnenelemente bereits jetzt direkt für alle Mitglieder abrufbar.
Die Kampagne #mauteverest - so kommen wir nicht über den Berg - , soll Politik und Öffentlichkeit wachrütteln und die Aufmerksamkeit auf die Auswirkungen der zum 1. Dezember 2023 geplanten CO2- Mautreform richten. Diese Reform führt zu einem Anstieg der Lkw-Maut um bis zu 83% - ein echter #mauteverest eben, der inmitten der Wirtschaftskrise nicht zu überwinden und eine versteckte Steuererhöhung ist.
Kampagnenkonto
Um unser Anliegen langfristig öffentlichkeitswirksam platzieren zu können, brauchen wir neben der aktiven Verbreitung der Kampagne aber auch die finanzielle Unterstützung durch unsere Unternehmerinnen und Unternehmer. Viele von Ihnen haben sich dazu bereiterklärt oder sogar schon einen Beitrag überwiesen. Dafür bedanken wir uns im Namen des BGL sehr - jeder Beitrag fließt direkt in die Kampagne und ermöglicht uns eine größere Reichweite und eine lautere Stimme in der öffentlichen Wahrnehmung.
Nur gemeinsam können wir unser Ziel erreichen, Politik, Presse und Bevölkerung aufzurütteln und für die Anliegen unserer Branche sowie deren immense Relevanz für den persönlichen Alltag und unser aller Wohlergehen zu sensibilisieren.
Wir bitten Sie daher wirklich alle um die aktive und finanzielle Unterstützung der Kampagne.
Die IBAN des Kampagnenkontos lautet: DE 74 5019 0000 6000 0843 42.
Achtung: Es handelt sich NICHT um eine Spende, da der BGL kein gemeinnütziger Verein ist und daher keine Spendenquittungen ausstellen darf. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an den BGL: mauteverest@bgl-ev.de.
Informationen zur Rechnungserstellung für die geleisteten Überweisungen zur Unterstützung der Kampagne „Maut Everest“
Aufgrund vermehrter Anfragen bzgl. der Rechnungen zu den bereits getätigten Überweisungen zur Unterstützung der Kampagne, erhalten Sie nachfolgend kurz und knapp die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Um eine Rechnung ausstellen zu können, benötigt der BGL noch ein paar Angaben, die Sie bitte direkte an den BGL per Mail an mauteverest@bgl-ev.de senden:
- Rechnungsanschrift (vollständige Firmierung, Straße, PLZ/Ort)
- Ansprechpartner
- Überweisungsbetrag
- Ggf. abweichende E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand
Wichtig! Der BGL bittet auch diejenigen, die bereits in den letzten Tagen Geld überwiesen haben, die Mail noch nachträglich an den BGL zu senden.
Zum Ende der kommenden Woche wird der BGL damit beginnen, die Rechnungen auszustellen und an Sie per Mail zu versenden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
2. Aktualisierte BGL-Stellungnahme zur CO2-Maut
Mit Blick auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften und flankierend zur BGL-Mautkampagne #mauteverest hat der BGL seine Stellungnahme zum Gesetz aktualisiert. Das Papier ist im Anhang beigefügt und enthält folgende Kernforderungen und kann gern für Ihre Arbeit in den Regionen und mit Wahlkreispolitikern genutzt werden:
1. Planungssicherheit durch Verschiebung der CO2-Maut auf
- den 1. Januar 2025 (mit Stufenmodell, das Fahrzeugverfügbarkeit und Infrastrukturverfügbarkeit Rechnung trägt und mit 8 Cent/km startet) oder
- zumindest auf den 1. Januar 2024, um die (vielfach nicht darstellbare) Anpassung laufender Verträge für nur einen Monat vor dem Jahreswechsel zu vermeiden.
2. Gleichstellung biogener Kraftstoffe und E-Fuels mit emissionsfreien Fahrzeugen.
3. Einhaltung der Koalitionszusage zur Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel (= CO2-Preis an der Zapfsäule) plus CO2-Maut.
4. Verzicht auf die Differenzierung der Maut in Stoßzeiten.
5. Verdopplung des Mautharmonisierungsprogramms (z.B. „De-Minimis“).
6. Erhalt des Finanzierungskreislaufs Straße für Brückensanierung, Lkw-Stellplätze und klimafreundlichen Straßengüterverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schgeiner
www.zeit.de/wirtschaft/2023-06/windkraft-ausbau-transport-probleme-bruecken/komplettansicht
Auf der Seite der Toll Collect GmbH wurde jetzt der CO2-Emissionsklassenfinder eingestellt. Sie finden ihn unter
www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/co2_emissionen/co2_emissionen.html
Mit dem CO2-Emissionsklassenfinder können Fahrzeughalter die CO2-Emissionsklasse ihres Fahrzeugs selbstständig ermitteln. Sie benötigen dafür
- die Zulassungsbescheinigung (ZB) des Fahrzeugs und
- die Kundeninformationen (Customer Information File (CIF)) oder
- die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity (COC)).
Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2023 für die Lkw-Fahrverbote an Samstagen im Juli und August steht ab sofort auf der BGL-Website zum Download zur Verfügung. Die App der Autobahn GmbH, in die die BGL-Ausweichstreckenkarte auch in diesem Jahr integriert wird, wird in dieser Woche ebenfalls aktualisiert.
Generelles Überholverbot für Lkw ab 1. Juli 2023 auf zweispurigen Schnellstraßen und Autobahnen.
Autobahn GmbH und BALM gehen gegen überladene Lkw vor und werden daher in den nächsten Jahren volldigitale Gewichtskontrollstellen stationär an Rastplätzen entlang der meistbefahrenen Autobahnen einrichten.
Eine in die Fahrbahn der Autobahn eingebaute Messtechnik ermöglicht künftig die Vorselektion von überladenen Fahrzeugen, die dann durch telematisch gesteuerte LED-Anzeigetafeln für eine gerichtsverwertbare Nachverwiegung an eine Gewichtskontrollstelle ausgeleitet werden. Ist der Lkw zu schwer, darf er nicht weiterfahren!
Liebe BSK-Unternehmer!
Vielen Dank an alle, die sich bereits an der BGL-Kampagne beteiligt haben. Es sind bereits 45 Unternehmer-Statements eingegangen, die wir seit ca. zwei Wochen täglich auf den BGL-Social Media-Kanälen veröffentlichen.
Wenn Sie noch mitmachen möchten – wir brauchen:
1. KURZES Statement (zwei Sätze!) über Ihre Betroffenheit/Ihren Standpunkt (Was bedeutet die Mauterhöhung für Ihr Unternehmen und für die Branche?)
2. Aussagekräftiges Foto (z.B. Sie/Team vor einem Lkw)
3. Ihren Namen und den Unternehmensnamen
Machen Sie mit und schreiben Sie uns: seeger@bsk-ffm.de.
Mitgliedsinformation:
Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2023 mit den Ferienfahrverboten für Lkw wird auch in diesem Jahr digital zur Verfügung stehen und wie gehabt in die App der Autobahn GmbH des Bundes integriert.
Aufgrund von Wartungsarbeiten wird der Mont-Blanc-Tunnel im Monat Mai 2023 in weiteren Nächten für den gesamten Verkehr komplett gesperrt.
Die kostenlose "Autobahn App" bringt Sie schneller ans Ziel: Routen festlegen oder E-Ladesäulen finden. Die ganze Welt der Autobahn in nur einer App.
www.autobahn.de/app
Die vierte Station der VEMAGS Dialog-Tour und damit der nächste Workshop werden nun konkret. VEMAGS-Nutzer aus den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind am 9. Mai, von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr herzlich nach Berlin eingeladen. Weitere Informationen zum Workshop und der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben ist angefügt. Sollten Sie Rückfragen haben, kontaktieren Sie gerne: vemags@jk-kom.de.
Die BSK empiehlt die Teilnahme an dem Workshop und zugleich die aktive Mitwirkung, um wesentliche Problemfelder klar zu adressieren. Wir werden nach den Workshops zusammen mit VEMAGS eine Auswertung der Ergebnisse vornehmen. Daher ist es für uns wichtig, einen Überblick über die Ergebnisse der einzelnen Workshops - aus Sicht der Unternehmen - zu erhalten.
Senden Sie uns daher gerne nach erfolgter Teilnahme Informationen zu den Ergebnissen der noch anstehenden Workshops (Fotos, Notizen etc.) zu.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Das italienische Gesundheitsministerium informiert, dass die Pflicht für das Transportpersonal zur Erstellung des Passenger Locator Form (PLF) in digitalem Format vor der Einreise nach Italien ab 01. Mai 2022 nicht mehr besteht.
Der Weltkindertag (20. September) ist im Bundesland Thüringen gesetzlicher Feiertag . Ein Lkw-Fahrverbot nach § 30 StVO besteht an diesem Tag nicht.
An den regionalen Feiertagen Heilige Drei Könige, Internationaler Frauentag-8. März-, Mariä Himmelfahrt, Weltkindertag-20. September und Buß- und Bettag gilt kein Feiertagsfahrverbot in Deutschland. (Quelle: BAG)
https://www.bag.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/Strassenverkehrsrecht/LKW-Fahrverbote/Feiertagsfahrverbote2021/Feiertagsfahrverbote2021neu.html
Litauen, Schweden und die Türkei werden nicht mehr als Hochinzidenzgebiete betrachtet, sondern nur noch als "einfache" Risikogebiete.
Seit dem 31. Mai 2021 gilt eine neue französische Vorschriftslage für Lkw-Fahrer, die aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich einreisen.
Kurzbeschreibung:
Österreich hat kurzfristig ein zusätzliches Fahrverbot auf der A12 und A13 in Fahrtrichtung Italien am 02. Juni 2021 (Feiertag in Italien) von 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr angekündigt.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Am 13.05.2021 ist eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik "Länderinformationen" in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Bei der Ausreise aus Großbritannien über die Terminals der Grafschaft Kent ist der bisher obligatorische Kent Access Permit (KAP) nicht mehr erforderlich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mit sofortiger Wirkung sollen die Preise für die in der Raststätte Sadobre in Sterzing angebotenen Corona-Tests von bisher 40,- Euro auf 25,- Euro gesenkt werden.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Ab 18.03.2021, 22 Uhr bis 22.03.2021, 5 Uhr erfolgt eine Vollsperrung der BAB 7 zwischen AS HH-Waltershof bis AS HH-Volkspark
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
In der Folge heftiger Cyberattacken wird die deutsche Einreiseanmeldung DEA (www.einreiseanmeldung.de) voraussichtlich für drei Tage nicht einsatzbereit sein.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Aktuelle Informationen zu lkw-geeigneten Testzentren in Österreich und Italien im Zusammenhang mit den deutschen und italienischen Testerfordernissen
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Auf Grund von Wartungsarbeiten wird der MontBlancTunnel vom 22. bis 25. Februar 2021 inder Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 für den gesamten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen komplettgesperrt.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mittlerweile ist die Autobahn A 22 (Brenner Autobahn) bereits ab Verona für Lkws gesperrt, sofern der Fahrer in Richtung Deutschland unterwegs ist und keinen negativen Coronatest vorweisen kann.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Mehr hierüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Seit 29. Januar 2021 besteht ein Beförderungsverbot im Personenverkehr aus Gebieten in denen Mutationen des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind (Virus-Variantengebiet). Der Güterverkehr ist von der Coronavirus-Schutzverordnung ausdrücklich nicht betroffen.
Belgien hat seine Einreisebedingungen mit Wirkung vom 27. Januar 2021 deutlich verschärft.U.a. gilt auch für Fahrer ab sofort die Pflicht zur Mitführung einer ausgefüllten "Declaration sur l ́honneur" (Erklärung an Eides Statt").
Mehr drüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Am vergangenen Dienstag, 19.01.2021, hatten sich Bund und Länder unter anderem auf eine verschärfte Maskenpflicht geeinigt. Was ist wie in den Verordnungen der deutschen Bundesländer umgesetzt worden?
Mehr darüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Ab dem 19.01.2021 müssen Fahrer, die aus GB nach NL per Fähre einreisen, einen negativen Coronatest, der bei der Einschiffung nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen.
Mehr darüber erfahren Sie in der Rubrik Länderinformationen in unserem Mitgliederbereich.
Seit dem 23.12.2020 müssen sich alle Lkw-Fahrer, die Großbritannien in Richtung Frankreich verlassen, bekanntlich einem Coronaschnelltest unterziehen, der von den britischen Behörden kostenlos an verschiedenen Testzentren angeboten wird. Das britische Department for Transport sowie der BGL-Schwesterverband RHA informieren jetzt ergänzend darüber, wie es weitergeht, falls ein Fahrer ein positives Testergebnis erhält:
Die Deutsche Botschaft in London versucht mit allen LKW-Fahrern in Kontakt zu treten, die aktuell in Kent vor Dover und dem Eurotunnel „gestrandet“ sind. Da nach unseren Informationen die Situation dort nach wie vor sehr angespannt ist, bitten wir die Telefonnummer +44 7956626107 der Deutschen Botschaft an betroffene Unternehmen und deren Fahrer weiterzugeben.
Am 07.01.2021 sind wegen einer Kombination von vorausgehendem Nachtfahrverbot und Feiertagsfahrverbot sowie Blockabfertigungsmaßnahmen erhebliche Behinderungen auf der Inntalautobahn im Umfeld der A 12-Anschlussstelle Kufstein zu erwarten
Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen"
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
wir blicken auf ein schwieriges Jahr zurück, das uns allen viel abverlangt hat und niemand so hat kommen sehen.
Diese unruhige Zeit möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen mehr denn je unseren herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Geduld auszusprechen.
Deutschland muss nun runterfahren. Wir fahren mit Ihnen gemeinsam weiter durch die Krise, um an Ende gesund anzukommen.
Wir werden auch im nächsten Jahr nicht nachlassen, Ihnen die ein oder andere Last von Ihren Schultern zu nehmen.
Traditionell gehen unsere Weihnachtspräsente in Form von Spenden an krebskranke Kinder in unserer Region. Wir sind uns sicher, dass dies Ihre Zustimmung findet.
In diesem Sinne, wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine glückliche und schöne Weihnachtszeit sowie ein gesundes neues Jahr.
Herzlichst,
Wolfgang Draaf, der Aufsichtsrat und das gesamte Team der BSK e.V.
Liebe Mitglieder,
angefügt erhalten Sie das Antwortschreiben vom BMVI, das Klarheit schafft.
Ab sofort können Transportunternehmen sich für das britische "Goods Vehicle Movement System" (GVMS) registrieren. Die Nutzung von GVMS ist ab 1.1.2021 für alle Transporte unter Versandverfahren (gemeinsames Versandverfahren, TIR, ATA) zwingend erforderlich. Unternehmen, die diese Versandverfahren für ihre GB-Transporte nutzen wollen, sollten sich daher umgehend registrieren. Für Transporte ohne Versandverfahren wird die Nutzung von GVMS voraussichtlich ab 1.7.2021 verpflichtend vorgeschrieben.
Lesen Sie mehr unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten oder rufen Sie uns an!
Mitglieder können unter Verwendung Ihrer Zugangsdaten alle Infos dazu nochmals in unserer Bibliothek "RS_2020-04" abrufen oder rufen Sie uns gerne an.
Das italienische Verkehrsministerium hat angesichts der aktuellen Coronalage auch im Monat Dezember 2020 das allgemeine Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zGM an den Sonn- und Feiertagen im Monat Dezember 2020 ausgesetzt. Es wird daran erinnert, dass bereits seit dem Frühjahr das Fahrverbot für den internationalen Verkehr in Italien ausgesetzt ist.
Lesen Sie mehr unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten oder rufen Sie uns an!
Die Tiroler Landesregierung bestätigt, Ausnahmen für CNG bzw. LNG betriebene Lkw bei den Fahrverboten, die auf dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) beruhen.
Zum 31. Dezember 2020 läuft die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro VI vom Nachfahrverbot auf der Inntal-Autobahn aus. Ausgenommen ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit WasserstoffBrennstoffzellenTechnologie sowie die Ziel oder Quellverkehre in die Kernzone bzw. Zielund Quellverkehre innerhalb der erweiterten Zone.
Lesen Sie mehr unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten oder rufen Sie uns an!
An alle Teilnehmer möchten wir hier nochmals ein herzliches Dankeschön für die tolle Zusammenarbeit richten. Sie haben - in einem von Corona-Pandemie und Lockdown geprägten Jahr - viel Fleiß, Kow-how und Zeit investiert, um unsere Branche mit Ihren grandiosen Einreichungen aufzuwerten.
Es war ein spannendes „Kopf-an-Kopf-Rennen“ – die diesjährigen Preisträger in den Kategorien Schwertransport des Jahres, Kranarbeit des Jahres und Montage des Jahres, stehen nun fest.
Weiterlesen mit "Klick" in die Überschrift ...
Der griechisch-albanische Grenzübergang Krystallopigi steht ab sofort nicht mehr für Lkw-Verkehre zur Verfügung. Am griechisch-albanischen Grenzübergang Kakavia wird die Anzahl der einreisenden Personen pro Tag beschränkt.
Weiterlesen mit "Klick" in die Überschrift...
Unabhängig von der jeweiligen nationalen Vorschriftenlage empfiehlt der Verband Fahrern im internationalen Verkehr in EU-Staaten dringend stets die Mitführung des "Certificate for international Transport workers" aus Annex 3 der EU Green Lanes Guideline.
Weitere Infos erhalten Sie unter: 069 7919-470
Ab sofort müssen Personen, die sich in den italienischen Risikogebieten aufhalten, eine Eigenerklärung mitführen. Des Weiteren müssen alle Fahrer, die aus dem Ausland nach Italien einfahren, eine separate Eigenerklärung für die Einreise mitführen und wie bereits im Frühjahr zusätzlich bei den zuständigen Gesundheitsbehörden eine Meldung abgeben.
Grundsätzlich gilt in Großbritannien eine Befreiung von der 14-tägigen Selbstisolation bei Einreise für Fahrer und Begleitpersonen von Gütertransporten. Für Fahrer/Begleitpersonen aus Dänemark sowie für Fahrer/Begleitpersonen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach GB in Dänemark aufgehalten haben, gilt diese Ausnahme seit heute, 8. November 2020, nicht mehr.
Liebe Mitglieder,
der deutsche Bundesrat hat heute der erneuten Änderung der Zuständigkeit nach § 47 StVO (Zuständigkeit einer EGB) mehrheitlich zugestimmt. Bei Einzelanträgen ist nun neben der EGB, in deren Bezirk der genehmigungspflichtige Transport beginnt auch wieder die EGB zuständig, in deren Bezirk das transportdurchführende Unternehmen seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung nach § 13 HGB hat.
Ab dem 21. Oktober 2020 gilt für die Republik Irland erneut ein coronabedingter Lockdown. Er wurde für die Dauer von sechs Wochen verhängt.
Seit dem 17. Oktober 2020 können die Präfekten bestimmter französischer Departements in Corona-Risikogebieten nächtliche Ausgangssperren verhängen. Fahrer von Güter- und Personentransporten sind von diesen Sperren ausgenommen, müssen jedoch das Dokument "Justificatif de Déplacement Professionnel" mit sich führen, wenn sie die von Ausgangssperren betroffenen Regionen befahren.
In Kürze (Anfang Dezember 2020) wird der neue Praktiker-Kommentar zu den Geschäftsbedingungen AGB-BSK Kran + Transport 2019 erscheinen (siehe Anlage). In dem Kommentar werden auf 200 Seiten die einzelnen Ziffern des Regelwerks erläutert und dabei auf die Vorgängerversion der AGB eingegangen. Praxisorientiert und kompakt wird in dem Buch erklärt, wann die AGB verwendet werden sollen, wie diese in den Vertrag aufgenommen werden können und wie die konkrete Umsetzung aussieht. Zusätzlich hilfreich sind die Hinweise und Mustertexte zur Einbeziehung und wirksamen Vereinbarung der AGB.
Die BDF-Infoservice GmbH wird das Buch für Nichtmitglieder zum Preis von 29 Euro inklusive Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten vertreiben.
Mitglieder der BSK erhalten ein Exemplar auf Wunsch kostenfrei zugesandt, jedes weitere Exemplar des Praktiker-Kommentars ist zum Vorteilspreis von 19 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten bei der BDF-Infoservice GmbH zu beziehen. Das Buch ist ab sofort bei der BDF-Infoservice GmbH vorbestellbar.
Bestellmöglichkeiten:
Adresse: BDF-Infoservice GmbH, Postfach 93 02 60, 60457 Frankfurt/M. | E-Mail: bdf-infoservice@bgl-ev.de |Fax: 069-7919-227
Seit dem Mittag des 14. Oktober 2020 sind die sieben aktuell für den Güterverkehr geöffneten griechischen Grenzübergänge wieder 24 Stunden am Tag geöffnet.
Lesen Sie weiter ....
Ab 01. Oktober 2020 gelten in Belgien im Fall von Stau die Vorgaben zur Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen.
(Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .
Auf Grund von Bauarbeiten wird die Brennerautobahn A13 an den kommenden vier Wochenenden jeweils von Samstag 16:00 Uhr bis Sonntag 08:00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5 zGM gesperrt. Für die Fahrzeuge, die vom Wochenendfahrverbot in Österreich ausgenommen sind, werden zusätzliche Abfahrten auf der RoLa Brenner-Wörgl v.v. zur Verfügung gestellt.
(Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470)
Nach Angaben der Betreibergesellschaft kann der Mont-Blanc-Tunnel auf Grund von Wartungsarbeiten im Oktober 2020 in den folgenden Nächten zwischen 22:30 Uhr und 06:00 Uhr nur alternierend befahren werden:
13., 14. und 15. Oktober 2020. Des Weiteren wird der Mont-Blanc-Tunnel vom 12. Oktober 2020, 22:00 Uhr bis 13. Oktober 2020, 06:00 Uhr für den gesamten Verkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.
Zum 3. September 2020 ist in Frankreich eine neue Verordnung in Kraft getreten, wonach den Fahrern von Fahrzeugen unter 3,5 t zGG das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug untersagt wird. Verstöße werden mit einer Geldbuße von 750 Euro geahndet.
Ab sofort gelten in Georgien zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen für im Ausland zugelassene Lkw.
Lesen Sie weiter ...