Die nächste Jahreshauptversammlung findet statt am 10./11.10.2025 im Maritim Hotel Dresden
Stand: Oktober 2024
Die rechtliche Grundlage für die Aus-/Weiterbildung des BF3-Fahrpersonals basiert auf dem "Merkblatt für die Ausrüstung der privaten, firmeneigenen Begleitfahrzeuge für Großraum- und Schwertransporte“ (derzeit aktueller Stand: 1992; Verkehrsblatt-Dokument B3422 -Vers. 92.1.). Der Punkt 2 dieses Merkblattes widmet sich dem „Fahrpersonal“ und ist die Basis für die Organisation der BF3-Kurse durch den Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e. V.
Die Schulung hat die besonderen Verpflichtungen des Fahrpersonals gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern sowie den verkehrsgerechten Einsatz des Begleitfahrzeuges zum Inhalt.
Bei der Schulung ist zwingend Fachpersonal der Verwaltungsbehörden und der Polizei hinzuzuziehen. Mindestens ist zu vermitteln:
(1) Kenntnisse über Inhalte von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen
(2) Grundkenntnisse über einzelne Brückentypen und der damit verbundenen Auflagenerteilung
(3) Kenntnisse über das Verhalten bei Brückenüberfahrten gemäß den angeordneten Brückenauflagen
(4) Kenntnisse über die Kenntlichmachung von Großraum- und Schwertransporten
(5) Kenntnisse über die besonderen Verhaltensweisen gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern und deren Auswirkungen
Die Aus-/Weiterbildung des BF3-Fahrpersonalssieht vor, dass das Fahrpersonal zunächst an einer verpflichtenden Ausbildung zur Erlangung des Berechtigungs-Ausweises (zweitägiger Grundkurs) teilnehmen muss, um Kenntnisse über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Begleitung von Großraum-und Schwertransporten zu erlangen. Die Verlängerung des Berechtigungs-Ausweises ist jeweils nach maximal 2 Jahren durch eine verpflichtende Teilnahme an einem eintägigen Kurs zur Verlängerung des Berechtigungs-Ausweises (Verlängerungskurs) nachzuweisen.
Die erfolgreiche Teilnahme an dem Grundkurs sowie die Teilnahme an den regelmäßigen Verlängerungskursen werden durch den „Berechtigungs-Ausweis zum Führen des Begleitfahrzeuges mit Wechselverkehrszeichen-Anlage“ nachgewiesen. Der Inhaber eines gültigen Berechtigungs-Ausweises ist berechtigt, private Begleitfahrzeuge für Großraum-und Schwertransporte mit nach hinten wirkender Wechselverkehrszeichen-Anlage (BF 3) zu führen.
Der Anmeldeschluss zur Teilnahme an einem Grund-/Verlängerungskurs ist 14 Tage vor Kursbeginn.
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Nach dem Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen (siehe unten) in der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt/Main werden die Teilnehmer für den gewünschten BF3-Kurs eingeplant. Vor Kursbeginn wird die erfolgte Anmeldung der Teilnehmer schriftlich, durch die Übermittlung einer Anmeldebestätigung (dieses Dokument gilt auch als Rechnung) mitgeteilt. Dieses Dokument wird an die Person/Firma gesandt, welche den Teilnehmer angemeldet hat und gilt dann auch als Teilnahmebestätigung für den Kursteilnehmer. Nur die Teilnahmebestätigung berechtigt an der Teilnahme am BF3-Kurs.
Teilnehmer, die nicht schriftlich angemeldet sind, können nicht an dem Kurs teilnehmen.
Eine Anmeldung zum Grundkurs gilt als vollständig, wenn folgende Unterlagen der jeweiligen Teilnehmer in der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt/Main vorliegen:
(1) 2 aktuelle Passfotos unbeschädigt | ca. 5 cm hoch und ca. 4 cm breit (Bildgröße ohne Rand) | muss nicht biometrisch sein | digitales Passbild nicht möglich!
(2) Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
(3) Kopie eines gültigen Führerscheins (min. Fahrerlaubnisklasse B)
Die Teilnehmer an einem Grundkurs müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
(1) Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
(2) Nachweis des 2-jährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse B (der Nachweis erfolgt durch Kopie des Führerscheins im Zuge der Anmeldung);
Ausnahme: Der Teilnehmer befindet sich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer. In diesem Fall, ist der Anmeldung zusätzlich eine Kopie des Ausbildungsvertrages beizufügen.
(3) Vorlage eines gültigen Führerscheins (min. EU-Führerscheinklasse B) im Rahmen des Kurses.
Die Teilnehmer an einem Verlängerungskurs müssen an einem Grundkurs innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich teilgenommen haben und dem Referenten im Rahmen des Verlängerungskurses einen gültigen Führerschein (min. Fahrerlaubnisklasse B) vorlegen.
Die Kursgebühren werden pro Teilnehmer berechnet. Derjenige, der den Teilnehmer zum Kurs angemeldet hat (Privatperson oder Unternehmen), erhält über sämtliche Gebühren für den jeweiligen Kurs eine Rechnung. In diesem Rechnungsbetrag sind bei dem Grundkurs die Kosten für den „Leitfaden für Ausbildung, Fortbildung und Praxis des Fahrpersonals; für Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden“ sowie einem Lehrfilm enthalten. Der Rechnungsbetrag wird generell vor Beginn des Kurses fällig. Sollte vor Nachschulungsbeginn der Rechnungsbetrag noch offenstehen, kann die Nachschulung besucht werden. Der Berechtigungs-Ausweis wird dann nicht verlängert. Dies geschieht erst nach Geldeingang beim BSK e.V.
Der BSK e. V., als Organisator der BF3-Kurse, behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus organisatorischen Gründen unter Wahrung der Veranstaltungsqualität vor. Der Wechsel eines Referenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühr.
Die Teilnahme an dem Test im Anschluss an einen Grundkurs ist für den Teilnehmer verpflichtend, sofern dieser den „Berechtigungs-Ausweis zum Führen des Begleitfahrzeuges mit Wechselverkehrszeichen-Anlage“ erlangen möchte. Um den Test erfolgreich abzuschließen, müssen im gesamten Test mindestens 70% der möglichen Punktzahl erreicht werden.
Wird im Nachhinein festgestellt, dass der Berechtigungs-Ausweis durch unwahre Angaben oder aufgrund eines Täuschungsversuches erlangt wurde, besteht keine Berechtigung zum Führen von Begleitfahrzeugen mit Wechselverkehrszeichen-Anlage.
Jegliche Vervielfältigung des gesamten Testbogens oder einzelner Inhalte der Testbögen seitens der Teilnehmer ist nicht gestattet. Sollte ein Teilnehmer diese Vorgabe nicht beachten, behält sich der BSK e.V. vor, rechtliche Schritte wegen Urheberrechtsverletzung gegen den Teilnehmer einzuleiten.
Die BF3-Teilnahmebedingungen des BSK e.V. als Dokument/Download
BF3-Teilnahmebedingungen Stand Oktober 2024
Nur durch die gute Zusammenarbeit und einem respektvollen Umgang mit dem BF3-Team sowie den Schulungszentren können BF3-Schulungen zukünftig aufrechterhalten werden. Diese gute Kooperation möchten wir auch in Zukunft bewahren. Deshalb geben wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Punkte zur Kenntnis mit der dringenden Bitte, sie sorgfältig umzusetzen:
(1) Den Angaben und Weisungen der Referenten ist Folge zu leisten.
(2) Behandeln Sie die Räume und Einrichtungen der Schulungscentren pfleglich.
(3) Achten Sie überall auf Sauberkeit.
(4) Benutzen Sie nur die zugewiesenen sanitären Anlagen.
(5) Das Campen ist auf den Parkplätzen der Schulungscenter untersagt.
(6) Tiere müssen leider draußen bleiben.
(7) Hinterlassen Sie die Räume so wie Sie sie vorgefunden haben.
(8) Halten Sie sich an die Absprachen bei der Unterbringung.
Tragen Sie mit dazu bei, dass wir auch weiterhin ein kompetenter und freundlicher Ansprechpartner für Sie sein können und gern gesehene Gäste in den Schulungscentren bleiben.
Vielen Dank!
(1) Die Aufsicht kann während des Tests die Personalausweise bzw. Pässe einsammeln, um sie einer abermaligen Kontrolle zu unterziehen. (Wenn z. B. Zweifel an Ihrer Identität bestehen).
(2) Wenn Sie erst nach dem Austeilen der Testbögen im Raum eintreffen, können Sie nicht mehr an dem Test teilnehmen.
(3) Sie dürfen keine Mobiltelefone oder sonstige elektronische Geräte bei sich mitführen.
(4) Mobiltelefone und Pager sowie alle anderen zur Aufbewahrung abgegebenen elektronischen Geräte müssen während des gesamten Tests abgeschaltet sein. Wenn Ihr Mobiltelefon während des Tests klingelt, werden Sie von dem Test ausgeschlossen. Versuchen Sie während des Tests zu telefonieren werden Sie ebenfalls von dem Test ausgeschlossen.
(5) Während des Tests dürfen nur Pass bzw. Personalausweis, Testbogen und Kugelschreiber, Textmarker o. Ä. sowie in angemessener Menge Getränke und Lebensmittel auf Ihrem Schreibtisch liegen.
(6) Sie dürfen mit Ausnahme des Blattes mit der Angabe der Matrikelnummer keine Informationen über den Inhalt des Tests aufzeichnen und nach dem Test mitnehmen. Sämtliche Testbögen und Konzeptpapiere müssen nach Beendigung abgegeben werden. Sie dürfen den Raum erst verlassen, wenn alle Unterlagen eingesammelt/abgegeben wurden.
(7) Die Zeit beträgt 45 Minuten.
(8) Mit der Ausgabe aller Unterlagen beginnt der Test.
(9) Es ist nicht erlaubt, Testbögen mit einem Bleistift auszufüllen.
(10) Sobald die Aufsicht das Ende des Tests anzeigt, muss das Schreiben eingestellt werden, Wenn Sie danach weiterschreiben, können Sie von dem Test ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Aufsicht.
(11) Wenn Sie den Test stören, unerlaubte Hilfsmittel benutzen oder versuchen, abzuschreiben, erhalten Sie zunächst eine Verwarnung. Wenn Sie den Anweisungen der Aufsicht nicht Folge leisten oder Ihnen die Bearbeitung des Tests mit Hilfsmitteln nachgewiesen werden kann, werden Sie von dem Test ausgeschlossen. In diesem Fall wird das Entgelt einbehalten; Sie haben nicht bestanden.
(12) Bei Täuschungen und Täuschungsversuche werden vorgesehenen Maßnahmen ergriffen. In der Regel wird der Test mit „nicht bestanden“ bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der Teilnehmer von weiteren Tests ausgeschlossen werden.
(13) Mit der Teilnahme an dem Test versichern Sie zugleich, dass Sie prüfungsfähig sind. Bei Teilnahme trotz bekannter Krankheit tragen Sie das Risiko des Misserfolgs.
(14) Prüfen Sie die Testbögen auf Vollständigkeit.
(15) Toilettengänge während des Tests sind nicht gestattet, Ausnahmesituationen werden durch die Aufsicht entschieden.
(16) Ungeachtet der o.g. Punkte haben die gängigen Regelungen für das Schreiben von Tests (Ruhig sein, keine Spickzettel etc.) weiterhin Bestand.
Die Testergebnisse können frühestens 5 Tage nach dem Grundkurstermin ausschließlich unter www.bsk-ffm.de/bf3-kurse/testergebnisse eingesehen werden. Hierzu wird jedem Teilnehmer mit dem Prüfungsbogen eine Matrikelnummer ausgegeben, die oben rechts auf dem Testbogen neben dem Teilnehmernamen angegeben ist. Mit dieser Nummer, den Geburtsdaten sowie dem Schulungsort (Pflichteingaben) erhält man das individuelle Testergebnis (Anzahl Punkte und bestanden / nicht bestanden).
Der Berechtigungs-Ausweis wird an denjenigen, der den Teilnehmer zum Kurs angemeldet hat (Privatperson oder Unternehmen), innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Veranstaltungs-/Kursdatum versandt.
Die Erstellung und Verlängerung des Berechtigungs-Ausweises erfolgt jedoch nur, wenn
(1) die vorgenannten Voraussetzungen einer Teilnahme an dem Kurs erfüllt sind,
(2) der Teilnehmer im Rahmen des Grundkurs den Test bestanden hat,
(3) die vorgenannten Lehrgangsregeln und Verhaltensregeln eingehalten wurden,
(4) ein Passbild bei der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt/Main (gemäß Anmeldung) vorliegt,
(5) der Teilnehmer über den gesamten Zeitraum des Kurses anwesend war,
(6) der Rechnungsbetrag bezahlt wurde.
(1) Eine Stornierung bis spätestens 14 Tage vor dem Kursbeginn ist kostenlos.
(2) Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr fällig.
(3) Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Kursbeginn wird die komplette Kursgebühr fällig.
Die Stornierungsbedingungen gelten auch im Falle einer Terminverschiebung. Die Stornierung ist schriftlich an die Adresse zu richten, die auch die Anmeldung entgegengenommen hat. Für die Einhaltung der Fristen ist das Eingangsdatum bei den entsprechenden Stellen maßgeblich.
Der BSK e. V., als Organisator der BF3-Kurse, ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung oder unvorhergesehener Verhinderung der Referenten Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Die Referenten vor Ort sind berechtigt, nicht angemeldeten Personen, die am Veranstaltungs-/Kursort erscheinen, die Teilnahme an dem Kurs zu verweigern! Ferner sind die Referenten berechtigt, angemeldeten Teilnehmern die Teilnahme an einem Kurs zu verweigern, sofern festgestellt wird, dass der Teilnehmer die deutsche Sprache in Wort und Schrift nicht beherrscht oder der Teilnehmer den Grund-/Verlängerungskurs mit privaten Unterhaltungen unüberhörbar stört.
Ihre angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Ausstellung und Nachweisführung der BF3 Berechtigungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Bei allen sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist, der Gerichtsstand Frankfurt/Main.