Einladung und Anmeldeunterlagen BSK-Jahreshauptversammlung 2024 in Berlin
(inklusive Einbeziehungshinweis ab Seite 7, englische Version nur mit Mitglieds-Zugangsdaten)
Stand: 16.11.2020
Nach Rechtsprechung des BGH mit Urt. v. 10.12.1986, Az. I ZR 213/84, darf die Schriftgröße 6 nach Didot-Punkt nicht unterschritten werden. Das OLG hat z.B. mit Urteil vom 15.07.2011, Az. 6 0 59/11, ausgeführt, dass eine Schriftgröße von allenfalls 5,5 Didot bereits zu klein sei. Daher bitte das typografische Maßsystem einhalten. Schriftgröße 6 Didot ist 2,25 mm. Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Einfügungen, unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Schriftgröße, keine 1-seitige Version mehr realisieren konnten.