Der BF3-Ausweis

Gemäß "Merkblatt für die Ausrüstung der privaten, firmeneigenen Begleitfahrzeuge für Großraum- und Schwertransporte“ ist der Berechtigungs-Ausweis bei der Fahrt auf öffentlichen Straßen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

 

Den BF3-Ausweis erhalten Sie nach bestandenem Test im Rahmen eines Grundkurses (komplette Teilnahme + bestandenem Test) und unter der Voraussetzung, dass 2 Passbilder bei der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt vorab vorgelegen haben. Bitte unterschreiben Sie den Ausweis nach Erhalt und fertigen Sie sich eine Kopie für Ihre Unterlagen an. Überprüfen Sie sorgfältig, ob alle Daten korrekt angegeben wurden. (Name, Geburtsdatum, Kursdatum, Gültigkeit, Angabe Ausweisnummer). Der Ausweis muss zwingend 2 Stempel aufweisen.   

Bitte überprüfen Sie überdies (frühestens fünf Tage nach dem Grundkurs!), ob Ihre Daten auf der BSK-Website (Startseite) richtig erfasst wurden. Sie benötigen hierfür lediglich Ihr Geburtsdatum und Ihre BF3-Ausweisnummer. Sollten sich hier Fehler eingeschlichen haben, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend! Sie erreichen uns in diesem Fall unter Rufnummer +49 69 2991418-81 von Mo. bis Fr. in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

An dieser Stelle möchten wir erneut darauf hinweisen, dass der Berechtigungs-Ausweis nach zwei Jahren abläuft! Sollten Sie nicht an einer turnusmäßigen und verpflichtenden Teilnahme zur Verlängerung des Berechtigungs-Ausweises (Verlängerungskurs, 1 Tag ohne Prüfung) teilgenommen haben, ist der Ausweis ungültig und ein zweitägiger Grundkurs (mit Test) erforderlich.

Der Ausweis ist rückseitig 4 x verlängerbar. Danach erhalten Sie einen sogenannten Folgeausweis. Wichtiger Hinweis: Der Urausweis -  sowie alle möglichen Folgeausweise - müssen vollständig mitgeführt werden. Dies wird von der Polizei bei Kontrollen lückenlos überprüft.           

Postanschrift für Angelegenheiten bezüglich des BF3-Scheins:

 

BSK e. V.
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt/Main