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  • Corona Deutschland: Achte Verordnung zur Änderung der CoronaEinreiseVO trat am 07.01.2023 in Kraft (Kopie 1)

    Mit Wirkung vom 07.01.2023 hat die Bundesregierung die Achte ÄnderungsVO zur Coronavirus-EinreiseVO erneut geändert. Dabei wurde die Definition von Virusvariantengebieten so angepasst, dass auch Gebiete, für die keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über ein bedenkliches Infektionsgeschehen vorliegen, unter bestimmten Umständen vom RKI als Virusvariantengebiet eingestuft werden können – diese Änderung zielt auf die aktuelle Situation in der VR China.