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Die Tagesschau der Branche.

  • Verbänderunde zur Mautharmonisierung im BMDV

    Maßnahmen im Förderkatalog De-Minimis

    Der BGL hat angeregt, die Maßnahmen „Anschaffung von (E-)Mitnahmestaplern“ sowie „Beratung, Einrichtung und Kampagnenbegleitung zu digitalen Werbe- und Marketingmaßnahmen mit dem Ziel der Generierung neuer Kraftfahrer und Bewerbungen“ neu in den Förderkatalog aufzunehmen. BMDV und BALM haben zugesagt, die Förderfähigkeit entsprechend zu prüfen und diese Maßnahmen, wenn möglich, ab der Förderperiode 2024 aufzunehmen. Sollten Sie Anregungen zur Aufnahme weiterer überobligatorischer Maßnahmen haben, die der Umwelt und/oder Sicherheit in Güterkraftverkehrsunternehmen dienen und dem Förderzweck des De-Minimis-Programms entsprechen, teilen Sie uns diese bitte mit. Wir gehen dann entsprechend auf das BMDV zu.

    Wie bereits mehrfach mitgeteilt, können die Maßnahmen „Ladungssicherung“ und „Berufsbekleidung“ in der Förderperiode 2023 nicht mehr gefördert werden, da der Bundesrechnungshof diese Maßnahmen nicht als überobligatorisch i.S.d. Bundeshaushaltsordnung anerkennt. Nach Auskunft des BALM sind im Förderjahr 2022 für diese Maßnahmen Zuwendungen in Höhe von ca. 12.400 Mio. € (8 % der gesamten Mittel) bzw. ca. 11.100 Mio. € (7 % der gesamten Mittel) erfolgt.

    EU-De-Minimis-Verordnung

    Mit Blick auf die sich aktuell im Gange befindliche Überarbeitung der EU-De-Minimis-Verordnung (diese bildet die EU-rechtliche Fördergrundlage für das Förderprogramm De-Minimis und läuft zum Jahresende aus) hat der BGL auf die Notwendigkeit der Gleichstellung des Straßengüterverkehrs hingewiesen. Hintergrund: Die maximale Fördersumme beträgt für Unternehmen des Straßengüterverkehrs aktuell 100.000 € in drei Steuerjahren, für alle anderen Unternehmen 200.000 €. Das BMDV hat zugesagt, das Gewerbe diesbezüglich zu unterstützen, wenngleich die Federführung der Verhandlungen mit der EU-Kommission beim Bundeswirtschaftsministerium liege.

    Verwendungsnachweise für De-Minimis – Ziffer 3 Angaben zur Erfolgskontrolle der fahrzeugbezogenen Maßnahmen

    Der BGL hat um Prüfung gebeten, inwiefern die neu eingeführte Erfolgskontrolle geförderter fahrzeugbezogener Maßnahmen bereits mit Einreichung des Verwendungsnachweises praxisgerecht überhaupt erfolgen kann, wenn die geförderten Gegenständen gerade erst angeschafft wurden. Das BALM hat daraufhin zugesagt, das neue Erfolgskriterium auf seine Praktikabilität hin zu hinterfragen und wird hierzu weitere Informationen geben.

    Benutzerfreundlichkeit des eService-Portals

    Der BGL hat moniert, dass sich die Benutzerfreundlichkeit des eService-Portals deutlich verschlechtert hat, etwa bei der Kontenübersicht oder beim Hochladen von Dokumenten. Zudem hat der BGL angeregt, archivierte Nachrichten, deren Löschung bevorsteht, in einem Dokument gebündelt herunterladen zu können. Das BALM hat daraufhin zugesagt, die Benutzerfreundlichkeit des Portals wieder mindestens auf den alten Stand zu heben und steht bereits in Kontakt mit dem IT-Dienstleister. Ursächlich für die (temporäre) Verschlechterung ist, dass das Portal zum Jahresende 2022 an umfangreiche IT-Sicherheitsaspekte angepasst werden musste. Auch sollen die Löschvorgänge im Portal vereinfacht werden.

    Sachstand Weiterführung der ITT-Förderung im Rahmen des ENF-Programms

    Die Förderung intelligenter Trailertechnologie (ITT) im Rahmen des ENF-Programms soll im Juni/Juli mit einigen Modifikationen fortgeführt werden. Gefördert werden sollen künftig CO2-Komponenten am Neufahrzeug und am Trailer. Die Fahrzeuge selbst (wie vormals im ENF-Programm) werden nicht mehr gefördert. Die Förderquote beträgt voraussichtlich maximal 40 %; Förderpauschbeträge wird es nicht mehr geben. Ferner steht zu vermuten, dass die Förderung gedeckelt wird.

    Bearbeitungsstand und Mittelabrufe ENF plus Trailer (ITT) sind nahezu unverändert zum Stand Dezember 2022.

    Sachstand Förderprogramm für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

    Bearbeitungsstand im 2. Förderaufruf aus dem August 2022:
    • Machbarkeitsstudien 39 Anträge / 36 Zuwendungsbescheide versandt, 3 noch in Bearbeitung
    • 1.325 Anträge auf Förderung von Nutzfahrzeugen / 138 Anträge zurückgezogen / 171 Zuwendungsbescheide versandt / 566 Zuwendungsbescheide erstellt / 227 Ablehnungsbescheide / 223 Vorgänge in Bearbeitung
    • 723 Anträge auf Förderung der Ladeinfrastruktur / 4 (!) Zuwendungsbescheide versandt / 37 Zuwendungsbescheide erstellt / 4 Ablehnungsbescheide / 31 Erledigungen wegen Antragsrücknahme / 647 Vorgänge in Bearbeitung

    Da die Haushaltsmittel für dieses Programm 2023 bereits ausgeschöpft sind, wird es einen 3. Förderaufruf frühestens Ende dieses Jahres / Anfang nächsten Jahres geben. Der BGL hat erneut appelliert, die Antragsbearbeitung deutlich zu beschleunigen und hierzu die Praktikabilität des Programms zu verbessern. Viele Unternehmen seien inzwischen stark frustriert über die Programmabwicklung, was der Erreichung der Klimaziele nicht zuträglich sei. Es wurde daher angeregt, die Verbände frühzeitig in die Programmausgestaltung einzubeziehen.

    Sachstand Förderprogramm Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen (SteP)

    Seit Förderbeginn im Sommer 2021 sind 66 Förderanträge eingegangen; im Wesentlichen zum Neu- und Ausbau von Stellplätzen – lediglich 6 Anträge entfielen auf die Ertüchtigung von Betriebshofflächen. Insgesamt sind 17 Zuwendungsbescheide für 800 Stellplätze ergangen – 648 davon sind bereits in Betrieb. Die Mittel im Programm sind derzeit zwar weitgehend gebunden, die Antragstellung ist aber noch möglich, zumal viele Anträge zumindest teilweise zurückgezogen werden und damit Mittel wieder frei werden.

    Bearbeitungsstand Förderprogramm AAS

    Förderperiode 2022: 90 % der Verwendungsnachweise sind erledigt / bewilligte Fördermittel 9,3 Mio.€ für insgesamt 6.198 AAS / ausgezahlt 4,1 Mio.€
    Förderperiode 2023: 0,7 Mio.€ für 442 AAS bewilligt/ 0 € ausgezahlt (noch keine Verwendungsnachweise eingegangen)

     

    Berufskraftfahrer-Qualifikation – E-Learning / Fremdsprachen / Einsatz von Ukrainern:

    Der BGL hat die Gelegenheit der Verbänderunde zugleich genutzt, um ein weiteres Mal auf die dringende Notwendigkeit hinzuweisen, schnellstens die schon lange angekündigten Regelungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht umzusetzen. Hierzu gehört insbesondere, E-Learning und Fremdsprachenausbildung zu ermöglichen sowie den Einsatz ukrainischer Fahrer. Nach derzeitigen Planungen ist mit einem Inkrafttreten der Neuregelungen erst im Herbst zu rechnen. Dies ist nach Auffassung des BGL zu lang. Es hat aber inzwischen einen Personalwechsel an einer Schlüsselposition im BMDV gegeben, die darauf hoffen lässt, dass es künftig mehr Tempo beim Abbau bürokratischer Hürden gegen den Fahrermangel gibt. Mit der neuen Referatsleitung soll es noch im März ein Gespräch mit den Verbänden geben und die ersten Entwürfe zur Novellierung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts sollen ebenfalls im März den Ländern und Verbänden zugeleitet werden.