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Die Tagesschau der Branche.

  • BSK-Newsflash 4.5.2020 +++ Corona-Krise: Update Länderinfos +++

    Anhang 1

    Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:

    Deutschland, Kasachstan, Russische Föderation – Stand 30.04.2020

    (Usbekistan, zuletzt Indien – Stand 2.5.2020)

    Anhang 2 und 3

    Italien:

    Weiterhin müssen Lkw-Fahrer von Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Italien haben, eine Eigenerklärung mitführen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 17. Mai 2020, können aber verlängert werden.

Dateien

Intern.Straßengüverkehr_2.5._0294.pdf

Italien_Eigenerklärung_0295.pdf

Italien-Anweisung-Eigenerklärung_0295.pdf