Aus den Augen - im Archiv!

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  • Niederlande: Weiterführende Informationen zur elektronischen Entsendemeldung

    Der Personenkreis, der beim elektronischen Meldesystem als Kontaktperson zur Verfügung stehen kann, wurde erweitert.

     

     

    Dies bedeutet, dass z. B. auch der Verkehrsleiter im Unternehmen, auch wenn er keinen Wohnsitz in den Niederlanden hat, bei der Entsendemeldung als Kontaktperson benannt werden kann.

    Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass diese Kontaktperson im Falle einer Unterwegskontrolle erreichbar ist, um gegebenenfalls kurzfristig geforderte Unterlagen im Zusammenhang mit der Entsendemeldung zu übermitteln. Die Benennung einer Kontaktperson im Unternehmen bedeutet eine wesentliche Erleichterung bei der elektronischen Entsendemeldung, da unter dieser einen Kontaktperson alle Fahrer gemeldet werden können. (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470).