BSK-Jahreshauptversammlung 2024 am 18. und 19.10.2024 – Save-the-Date!
Über den Tag hinaus: In unserem Archiv finden Sie eine Sammlung aller branchenrelevanter Themen, Meldungen und Fachartikel. Eine wahre Fundgrube zum Nachschlagen und sich schlau machen.
Angefügt finden Sie die aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Corona-Virus für die Länder (Stand: 10.6. /11.6.2020):
Deutschland, Frankreich, Slowakische Republik
Großbritannien:
Erst kürzlich wurde bekannt, dass Großbritannien ab dem 8. Juni 2020 coronabedingt seine Vorschriften bei der Einreise verschärft. Fahrer von Lkws sind zwar von der 14-tägigen Quarantäne bei Einreise nach GB befreit, müssen aber ein entsprechendes Schreiben ihres Arbeitgebers mitführen und zudem Daten zu ihrer Einreise vorab online übermitteln, siehe Anhang.
Hinweis:
Weißrussland: Achslastbeschränkungen im Zeitraum vom 1. Juli bis 20. September 2020
Während der Sommermonate gilt auf weiten Teilen des öffentlichen weißrussischen Straßennetzes während der Tagesstunden eine Beschränkung der Achslast auf maximal 6 Tonnen.
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