Aus den Augen - im Archiv!

Über den Tag hinaus: In unserem Archiv finden Sie eine Sammlung aller branchenrelevanter Themen, Meldungen und Fachartikel. Eine wahre Fundgrube zum Nachschlagen und sich schlau machen.

  • BSK-Newsflash 24.04.2020 +++ StVO-Reform tritt am 28.04.2020 in Kraft | Corona-Krise: Update Länderinfos +++

    StVO-Reform tritt am 28.04.2020 in Kraft

    Der BGL informiert über die wesentlichen Änderungen in anliegender Übersicht.

    Italien: Vorab-Anmeldung an die Gesundheitsbehörde – Anmeldung per E-Mail bei der Einreise  

    Die Handelskammer Bozen hat die Kontaktdaten der zuständigen italienischen Gesundheitsbehörden nochmals überarbeitet und ergänzt. Die aktualisierte Aufstellung finden Sie als Anlage.  

    Vor der Einreise nach Italien müssen an die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde in Italien die nachfolgenden Angaben per E-Mail gesandt werden: Name/Vorname des Fahrers, Geburtsort und Geburtsdatum, Wohnsitz, Zielort in Italien, Tag der Einreise nach Italien, Telefonnummer des Fahrers in Italien.

    Länderinformationen:

    Aktualisierte sowie neu gegliederte/gestraffte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 23. April 2020)

       Dänemark

       Deutschland

       Finnland

       Frankreich

       Litauen

       Polen   

     

    Frankreich:

    Die Aussetzung des französischen Wochenend- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw ab 7,5 t wurde nicht verlängert. Es bestehen zudem keine Erleichterungen mehr bei den Lenk- und

    Ruhezeiten. Dies bedeutet, am kommenden Wochenende besteht wie üblich in ganz Frankreich ein Lkw-Fahrverbot von Samstag 22.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr.

    Ab sofort gelten in Frankreich auch wieder die üblichen Lenk- und Ruhezeiten.

     

    3 Dateien im Anhang

Dateien

1-Intern.Straßengüverkehr_23.04.2020_00265.pdf

2-Italien_Einreise_0267.pdf

3-StVO-Reform.pdf