Aus den Augen - im Archiv!

Über den Tag hinaus: In unserem Archiv finden Sie eine Sammlung aller branchenrelevanter Themen, Meldungen und Fachartikel. Eine wahre Fundgrube zum Nachschlagen und sich schlau machen.

  • BSK unterstützt Kinderkrebshilfe Frankfurt

    Anlässlich der konstituierenden Sitzung des neu gewählten BSK Aufsichtsrats am 30.11.2023 hatten wir die Freude der Übergabe eines Spendenschecks in Höhe von 10.250 EUR an die Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e. V. Aufgrund unseres 60-jährigen Jubiläums haben wir den grandiosen Spendenerfolg unserer Benefiz-Auktion der BSK Jahreshauptversammlung 2023 von 10.250 EUR nochmals verdoppelt. Macht insgesamt 20.500 EUR für die Kinderkrebshilfe Frankfurt. Wir freuen uns sehr, sehr, sehr! 😊 Vielen Dank an die vielen Spender aus dem Kreise unserer Mitgliedsunternehmen, die dies ermöglicht haben.

     

  • Andreas Kahl und Holger Dechant neue Vorsitzende des BSK Aufsichtsrats

    In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten BSK Aufsichtsrats wurden am 30.11.2023 satzungsgemäß die neuen Vorsitzenden gewählt:

    Andreas Kahl (2. von links), Kahl Schwerlast GmbH, wurde in seinem bisherigen Amt als Vorsitzender bestätigt und erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
    Holger Dechant (3. von links), UTM Universal Transport GmbH, wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

    Wir gratulieren den neuen Vorsitzenden und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

  • Wichtiger Hinweis des BALM zur Bewilligung von Förderanträgen

      

     

     

     

     

    Wichtiger Hinweis des BALM zur Bewilligung von Förderanträgen im Zusammenhang mit der vom BMF verhängte Haushaltssperre

    Wie das BALM mitteilt, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.11.2023 eine Haushaltssperre gemäß § 41 BHO verhängt. Für die Förderprogramme des BALM hat dies zur Folge, dass die Bewilligung von Anträgen derzeit nicht möglich ist. Hinweis: Dies gilt für alle Förderprogramme des BALM. Bereits bewilligte Anträge sind nicht betroffen.

    Das BALM bittet dennoch darum, noch angeforderte Unterlagen weiterhin zur Bewilligung über das Antragsportal einzureichen. Das BALM werde diese prüfen.

    Unterlagen zur Auszahlung der Zuwendungen (Zwischen- und Verwendungsnachweise) sind weiterhin wie gewohnt innerhalb der Fristen vorzulegen.

    Wir gehen davon aus, dass mit der in Kürze zu erwartenden Verabschiedung des Bundeshaushalts neue Informationen zur Budgetsituation in den Förderprogrammen vorliegen.

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Dieselpreis-Information (Großverbraucher) – Vorabinformation für Juli 2023

    Das Statistische Bundesamt hat in einem statistischen Bericht Erzeugerpreise für ausgewählte Mineralölerzeugnisse für Juli 2023 veröffentlicht. Der Preis für Dieselkraftstoff bei Lieferung von 50-70 hl an Großverbraucher frei Verbrauchsstelle stieg im Juli 2023 auf 126,36 je hl und lag damit ca. 3,0 % über dem Preis für den Vormonat (Juni 2023: 122,70). Im Jahresvergleich sank er um ca. 20,3 % (Juli 2022: 158,57).

     

  • Zoll Deutschland: Wartungsarbeiten am 17.08.2023

    Zoll Deutschland: Wartungsarbeiten am 17.08.2023 – betroffene Bereiche: ATLAS Einfuhr, EAS, Versand (NCTS), IMPOST und Ausfuhr (AES)

    Wie das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) mitteilt, finden am Donnerstag, dem 17.08.2023, von 16:00 Uhr - 22:00 Uhr Wartungsarbeiten an einer Infrastrukturkomponente der Zoll-Software ATLAS statt. In dieser Zeit kann es zu kurzzeitigen Unterbrechungen im Teilnehmernachrichtenverkehr aller Module kommen.
     

  • CO2-Mautkampagne „Maut Everest“

    Liebe Mitglieder,

    in Bezug auf die geplante Erhöhung der Lkw-Maut informieren wir Sie zu folgenden aktuellen Entwicklungen:
    1.            CO2-Mautkampagne „Maut Everest“
    Der BGL und seine Landesverbände und Mitgliedsorganisationen haben nun die Kampagne „Maut Everest“ gestartet, um in den Medien und der Öffentlichkeit die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Es wurde eine Agentur zur Erstellung von Informationsmaterialien beauftragt. Die Informationsmaterialien enthalten verschiedenste Vorlagen, so dass sich auch die Mitgliedsunternehmen an der Kampagne beteiligen können, da für alle Geschmäcker und Eventualitäten etwas dabei ist.
    Kampagne Maut Everest
    Der nächste Schritt des gemeinsamen Protestes in Form einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne wurde im myBGL-Direkt Onlineseminar am 17.07.2023 vorgestellt. All jene, die nicht teilnehmen konnten, finden den Mitschnitt auf unserer Verbandsplattform myBGL. Heute möchten wir Ihnen erste Bausteine des „Kampagnenbaukasten“ zur sofortigen Verwendung überlassen. Sie finden im nachstehenden Link verschiedene Grafiken, deren Einsatzzweck jeweils im Dateinamen zu finden ist.
    Kampagne Maut Everest
    Wir haben für Sie die Vorlagen des BGL noch ergänzend mit BSK labeln lassen, damit ausdrücklich auch der Protest des Schwergutgewerbes zum Ausdruck kommt.
    Wir bitten um reichhaltige Verwendung, um die Kampagne schon zum Start so weit wie möglich zu streuen!
    Erklärvideo zur Kampagne #mauteverest
    In diesem Erklärvideo wird Ihnen die BGL-Mautkampagne #mauteverest vorgestellt. Teilen Sie das Video gern und unterstützen Sie die Kampagne!!! Das Video ist hier auf dem BGL-YouTube-Kanal abrufbar: youtu.be/mcJQHyljqLg
    Informationen zur Kampagne finden Sie zudem zukünftig auf dem Kampagnen-Portal, welches am 1. August live gehen wird: www.mauteverest.de
    Auf myBGL sind die Kampagnenelemente bereits jetzt direkt für alle Mitglieder abrufbar.
    Die Kampagne #mauteverest - so kommen wir nicht über den Berg - , soll Politik und Öffentlichkeit wachrütteln und die Aufmerksamkeit auf die Auswirkungen der zum 1. Dezember 2023 geplanten CO2- Mautreform richten. Diese Reform führt zu einem Anstieg der Lkw-Maut um bis zu 83% - ein echter #mauteverest eben, der inmitten der Wirtschaftskrise nicht zu überwinden und eine versteckte Steuererhöhung ist.
    Kampagnenkonto
    Um unser Anliegen langfristig öffentlichkeitswirksam platzieren zu können, brauchen wir neben der aktiven Verbreitung der Kampagne aber auch die finanzielle Unterstützung durch unsere Unternehmerinnen und Unternehmer. Viele von Ihnen haben sich dazu bereiterklärt oder sogar schon einen Beitrag überwiesen. Dafür bedanken wir uns im Namen des BGL sehr - jeder Beitrag fließt direkt in die Kampagne und ermöglicht uns eine größere Reichweite und eine lautere Stimme in der öffentlichen Wahrnehmung.
    Nur gemeinsam können wir unser Ziel erreichen, Politik, Presse und Bevölkerung aufzurütteln und für die Anliegen unserer Branche sowie deren immense Relevanz für den persönlichen Alltag und unser aller Wohlergehen zu sensibilisieren.
    Wir bitten Sie daher wirklich alle um die aktive und finanzielle Unterstützung der Kampagne.
    Die IBAN des Kampagnenkontos lautet: DE 74 5019 0000 6000 0843 42.
    Achtung: Es handelt sich NICHT um eine Spende, da der BGL kein gemeinnütziger Verein ist und daher keine Spendenquittungen ausstellen darf. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an den BGL: mauteverest@bgl-ev.de.
    Informationen zur Rechnungserstellung für die geleisteten Überweisungen zur Unterstützung der Kampagne „Maut Everest“
    Aufgrund vermehrter Anfragen bzgl. der Rechnungen zu den bereits getätigten Überweisungen zur Unterstützung der Kampagne, erhalten Sie nachfolgend kurz und knapp die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
    Um eine Rechnung ausstellen zu können, benötigt der BGL noch ein paar Angaben, die Sie bitte direkte an den BGL per Mail an mauteverest@bgl-ev.de senden:
    - Rechnungsanschrift (vollständige Firmierung, Straße, PLZ/Ort)
    - Ansprechpartner
    - Überweisungsbetrag
    - Ggf. abweichende E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand
    Wichtig! Der BGL bittet auch diejenigen, die bereits in den letzten Tagen Geld überwiesen haben, die Mail noch nachträglich an den BGL zu senden.
    Zum Ende der kommenden Woche wird der BGL damit beginnen, die Rechnungen auszustellen und an Sie per Mail zu versenden.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
    2.            Aktualisierte BGL-Stellungnahme zur CO2-Maut
    Mit Blick auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften und flankierend zur BGL-Mautkampagne #mauteverest hat der BGL seine Stellungnahme zum Gesetz aktualisiert. Das Papier ist im Anhang beigefügt und enthält folgende Kernforderungen und kann gern für Ihre Arbeit in den Regionen und mit Wahlkreispolitikern genutzt werden:
    1. Planungssicherheit durch Verschiebung der CO2-Maut auf
    - den 1. Januar 2025 (mit Stufenmodell, das Fahrzeugverfügbarkeit und Infrastrukturverfügbarkeit Rechnung trägt und  mit 8 Cent/km startet) oder
    - zumindest auf den 1. Januar 2024, um die (vielfach nicht darstellbare) Anpassung laufender Verträge für nur einen Monat vor dem Jahreswechsel zu vermeiden.
    2. Gleichstellung biogener Kraftstoffe und E-Fuels mit emissionsfreien Fahrzeugen.
    3. Einhaltung der Koalitionszusage zur Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel (= CO2-Preis an der Zapfsäule) plus CO2-Maut.
    4. Verzicht auf die Differenzierung der Maut in Stoßzeiten.
    5. Verdopplung des Mautharmonisierungsprogramms (z.B. „De-Minimis“).
    6. Erhalt des Finanzierungskreislaufs Straße für Brückensanierung, Lkw-Stellplätze und klimafreundlichen Straßengüterverkehr.
    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut Schgeiner

     

  • Toll Collect

    Auf der Seite der Toll Collect GmbH wurde jetzt der CO2-Emissionsklassenfinder eingestellt. Sie finden ihn unter

    www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/co2_emissionen/co2_emissionen.html

     

    Mit dem CO2-Emissionsklassenfinder können Fahrzeughalter die CO2-Emissionsklasse ihres Fahrzeugs selbstständig ermitteln. Sie benötigen dafür

    - die Zulassungsbescheinigung (ZB) des Fahrzeugs und

    - die Kundeninformationen (Customer Information File (CIF)) oder

    - die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity (COC)).

     

  • Ausweichstreckenkarte 2023 auf BGL-Website verfügbar

    Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2023 für die Lkw-Fahrverbote an Samstagen im Juli und August steht ab sofort auf der BGL-Website zum Download zur Verfügung. Die App der Autobahn GmbH, in die die BGL-Ausweichstreckenkarte auch in diesem Jahr integriert wird, wird in dieser Woche ebenfalls aktualisiert.

     

  • Autobahn GmbH und BALM gehen gegen überladene Lkw vor

    Autobahn GmbH und BALM gehen gegen überladene Lkw vor und werden daher in den nächsten Jahren volldigitale Gewichtskontrollstellen stationär an Rastplätzen entlang der meistbefahrenen Autobahnen einrichten.

    Eine in die Fahrbahn der Autobahn eingebaute Messtechnik ermöglicht künftig die Vorselektion von überladenen Fahrzeugen, die dann durch telematisch gesteuerte LED-Anzeigetafeln für eine gerichtsverwertbare Nachverwiegung an eine Gewichtskontrollstelle ausgeleitet werden. Ist der Lkw zu schwer, darf er nicht weiterfahren!

     

  • Öffentlichkeitskampagne gegen die Mauterhöhung

    Liebe BSK-Unternehmer!

    Vielen Dank an alle, die sich bereits an der BGL-Kampagne beteiligt haben. Es sind bereits 45 Unternehmer-Statements eingegangen, die wir seit ca. zwei Wochen täglich auf den BGL-Social Media-Kanälen veröffentlichen.

    Wenn Sie noch mitmachen möchten – wir brauchen:

    1. KURZES Statement (zwei Sätze!) über Ihre Betroffenheit/Ihren Standpunkt (Was bedeutet die Mauterhöhung für Ihr Unternehmen und für die Branche?)

    2. Aussagekräftiges Foto (z.B. Sie/Team vor einem Lkw)

    3. Ihren Namen und den Unternehmensnamen

    Machen Sie mit und schreiben Sie uns: seeger@bsk-ffm.de.

  • Vorankündigung:BGL-Ausweichstreckenkarte 2023

    Mitgliedsinformation:

    Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2023 mit den Ferienfahrverboten für Lkw wird auch in diesem Jahr digital zur Verfügung stehen und wie gehabt in die App der Autobahn GmbH des Bundes integriert.

     

  • Einladung VEMAGS Workshop Ost am 9. Mai in Berlin | 09:30 bis 16:00 Uhr

    Die vierte Station der VEMAGS Dialog-Tour und damit der nächste Workshop werden nun konkret. VEMAGS-Nutzer aus den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind am 9. Mai, von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr herzlich nach Berlin eingeladen. Weitere Informationen zum Workshop und der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben ist angefügt. Sollten Sie Rückfragen haben, kontaktieren Sie gerne: vemags@jk-kom.de.

    Die BSK empiehlt die Teilnahme an dem Workshop und zugleich die aktive Mitwirkung, um wesentliche Problemfelder klar zu adressieren. Wir werden nach den Workshops zusammen mit VEMAGS eine Auswertung der Ergebnisse vornehmen. Daher ist es für uns wichtig, einen Überblick über die Ergebnisse der einzelnen Workshops - aus Sicht der Unternehmen - zu erhalten.

    Senden Sie uns daher gerne nach erfolgter Teilnahme Informationen zu den Ergebnissen der noch anstehenden Workshops (Fotos, Notizen etc.) zu.