Einladung und Anmeldeunterlagen BSK-Jahreshauptversammlung 2024 in Berlin
Die Tagesschau der Branche.
Korrigendum zum Rundschreiben E_2020_0183 Feiertagsfahrverbote in Deutschland und angrenzenden Ländern im Monat April 2020.
Im Rundschreiben E_2020_0183 vom 30.03.2020 wurde für Frankreich versehentlich ein falscher Zeitraum für das Fahrverbot angegeben.
Richtig ist er Zeitraum: 12. April 2020, 22:00 Uhr bis 13. April 2020, 22:00 Uhr.
Länderinformationen: Aktueller Stand der Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Straßengüterverkehr
Kurzbeschreibung: Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus - Stand 31. März 2020
Seit dem letzten Versand der Aufstellung am 30. März 2020 wurden die Informationen für folgende
Staaten überarbeitet:
Bulgarien
China
Deutschland (Aktualisierung Sonn- und Feiertagsfahrverbot Bayern und Hessen)
EU
Kroatien
Mongolei
Slowenien
Spanien
Coronavirus: Ausnahmen beim Einsatz von CEMT-Genehmigungen
Kurzbeschreibung: Auch bei der Nutzung von Genehmigungen des multilateralen CEMT-Kontingents kommt es durch die Corona-Krise zu Problemen. Die IRU hat mit dem zuständigen International Transport Forum (ITF) zwei Ausnahmen ausgehandelt.
3 Dateien
Ausnahmen_CEMT-Genehmigungen_0194.pdf