NEWSARCHIV

Die Tagesschau der Branche.

  • Aktuelles Einreise Italien & Polen

    ITALIEN 

    Kurzbeschreibung der Anlagen 1 und  2 

    Ab sofort müssen Lkw-Fahrer von Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Italien haben, eine 

    Eigenerklärung mitführen, die aus rechtlichen Gründen auf Italienisch ausgefüllt werden muss. 

    Dem BGL liegt eine deutschsprachige Ausfüllhilfe vor. 

    Im Zusammenhang mit der Ausgangssperre in Italien – von der Lkw-Fahrer 

    im Einsatz ausgenommen sind – verlangt die italienische Regierung von Fahrern von Firmen, die ihren Sitz 

    nicht in Italien haben, die Mitführung einer Eigenerklärung in italienischer Sprache. Darin erklärt der 

    Fahrer, dass ihm die Maßnahmen zur Eindämmung der Virus COVID19 bekannt sind, dass er 

    aktuell nicht Quarantänemaßnahmen unterliegt und nicht positiv auf das Virus COVID19 getestet 

    wurde. 

    Die Erklärung ist maximal 72 Stunden nach der Einreise in Italien gültig. Bei begründetem Bedarf 

    ist es möglich, den Aufenthalt um weitere 48 Stunden zu verlängern. 

    Beiliegend senden wir Ihnen das Formular der Eigenerklärung samt Ausfüllanweisung sowie eine 

    uns von der Handelskammer Bozen zur Verfügung gestellte deutsche Übersetzung der 

    Anweisungen zum Ausfüllen der Eigenerklärung zu Ihrer Kenntnis. 

     

    POLEN

    Kurzbeschreibung der Anlage 3

    Ab 27.03.2020 besteht die Gefahr, dass polnische Lkw-Fahrer, die im Pkw nach Polen einreisen einer 14-tägigen Quarantäne unterliegen. Nur Fahrer mit Arbeitsverträgen polnischer Arbeitgeber sollen ausgenommen sein. Der BGL versucht diesen Sachverhalt zu klären. 

Dateien

Italien_Anhang1_0168.pdf

Italien_Anhang2_0168.pdf

Eil_Polen_Eeinreise2020_0011.pdf