BSK-Jahreshauptversammlung 2024 am 18. und 19.10.2024 – Save-the-Date!
Die Tagesschau der Branche.
ITALIEN
Kurzbeschreibung der Anlagen 1 und 2
Ab sofort müssen Lkw-Fahrer von Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Italien haben, eine
Eigenerklärung mitführen, die aus rechtlichen Gründen auf Italienisch ausgefüllt werden muss.
Dem BGL liegt eine deutschsprachige Ausfüllhilfe vor.
Im Zusammenhang mit der Ausgangssperre in Italien – von der Lkw-Fahrer
im Einsatz ausgenommen sind – verlangt die italienische Regierung von Fahrern von Firmen, die ihren Sitz
nicht in Italien haben, die Mitführung einer Eigenerklärung in italienischer Sprache. Darin erklärt der
Fahrer, dass ihm die Maßnahmen zur Eindämmung der Virus COVID19 bekannt sind, dass er
aktuell nicht Quarantänemaßnahmen unterliegt und nicht positiv auf das Virus COVID19 getestet
wurde.
Die Erklärung ist maximal 72 Stunden nach der Einreise in Italien gültig. Bei begründetem Bedarf
ist es möglich, den Aufenthalt um weitere 48 Stunden zu verlängern.
Beiliegend senden wir Ihnen das Formular der Eigenerklärung samt Ausfüllanweisung sowie eine
uns von der Handelskammer Bozen zur Verfügung gestellte deutsche Übersetzung der
Anweisungen zum Ausfüllen der Eigenerklärung zu Ihrer Kenntnis.
POLEN
Kurzbeschreibung der Anlage 3
Ab 27.03.2020 besteht die Gefahr, dass polnische Lkw-Fahrer, die im Pkw nach Polen einreisen einer 14-tägigen Quarantäne unterliegen. Nur Fahrer mit Arbeitsverträgen polnischer Arbeitgeber sollen ausgenommen sein. Der BGL versucht diesen Sachverhalt zu klären.