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  • Wichtiger Hinweis des BALM zur Bewilligung von Förderanträgen

      

     

     

     

     

    Wichtiger Hinweis des BALM zur Bewilligung von Förderanträgen im Zusammenhang mit der vom BMF verhängte Haushaltssperre

    Wie das BALM mitteilt, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15.11.2023 eine Haushaltssperre gemäß § 41 BHO verhängt. Für die Förderprogramme des BALM hat dies zur Folge, dass die Bewilligung von Anträgen derzeit nicht möglich ist. Hinweis: Dies gilt für alle Förderprogramme des BALM. Bereits bewilligte Anträge sind nicht betroffen.

    Das BALM bittet dennoch darum, noch angeforderte Unterlagen weiterhin zur Bewilligung über das Antragsportal einzureichen. Das BALM werde diese prüfen.

    Unterlagen zur Auszahlung der Zuwendungen (Zwischen- und Verwendungsnachweise) sind weiterhin wie gewohnt innerhalb der Fristen vorzulegen.

    Wir gehen davon aus, dass mit der in Kürze zu erwartenden Verabschiedung des Bundeshaushalts neue Informationen zur Budgetsituation in den Förderprogrammen vorliegen.