Einladung und Anmeldeunterlagen BSK-Jahreshauptversammlung 2024 in Berlin
Die Tagesschau der Branche.
Ab sofort gelten in Georgien zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen für im Ausland zugelassene Lkw.
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Alle im Ausland zugelassenen Lkw müssen das Territorium von Georgien innerhalb der folgenden Fristen verlassen:
- 24 Stunden für Transitfahrten in Richtung Aserbaidschan,
- 48 Stunden für Transitfahrten in Richtung Russischer Föderation,
- 7 Tage bei Benutzung der Fähre,
- 96 Stunden für Fahrzeuge, die Importladungen nach Georgien bringen und leer ausreisen (oder die leer nach Georgien einreisen und Exportgüter aufnehmen),
- 7 Tage für Fahrzeuge, die Importgüter nach Georgien bringen und mit Exportgütern das Land verlassen.
Des Weiteren müssen alle Lkw-Fahrer, die sich in Georgien mehr als 72 Stunden aufhalten einen weiteren Covid-19-PCR-Test durchführen. Lkw dürfen nur auf speziellen Parkplätzen, die von den georgischen Behörden ausgewiesen werden, anhalten und müssen die Parkplätze verlassen, sofern sie von den Behörden entsprechend aufgefordert werden.