Einladung und Anmeldeunterlagen BSK-Jahreshauptversammlung 2024 in Berlin
Die Tagesschau der Branche.
Am 1. September 2020 hat Ungarn Grenzkontrollen eingeführt. Ab diesem Datum dürfen
ausländische Staatsbürger nur in begründeten Ausnahmefällen nach Ungarn einreisen. Der
Güterverkehr ist vom Einreiseverbot grundsätzlich ausgenommen.
Lesen Sie weiter...
Der Güterverkehr ist vom Einreiseverbot ausgenommen. Dann besteht keine Testbzw. Quarantänepflicht. Gütertransporte, die in Ungarn beginnen bzw. enden, als auch Güterverkehre im Transit können ohne weitere Restriktionen durchgeführt werden. Die in der Vergangenheit vorgegebenen Transitrouten sind nicht mehr in Kraft.
Für LkwFahrer, die ohne Lkw nach Ungarn einreisen, bestehen hingegen Beschränkungen:
In bestimmten, begründeten Fällen kann die ungarische Polizei eine individuelle Sondergenehmigung für die Einreise erteilen. Als Gründe gelten u.a. Reisen im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung im Zusammenhang mit einer Speditionsbzw. Transporttätigkeit, deren Zweck ist, den Ausgangspunkt der Speditionsleistung (Ort der Aufnahme der Arbeit) zu erreichen, oder nach deren Arbeitsverrichtung im Personenverkehr heimzukehren, wenn die Bestätigung des Arbeitgebers dies nachweist.