Einladung und Anmeldeunterlagen BSK-Jahreshauptversammlung 2024 in Berlin
Die Tagesschau der Branche.
Seit 17. August 2020 müssen alle Personen, die über Landgrenzen nach Griechenland einreisen, einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Zwischenzeitlich wurden Fahrer im Straßengüterverkehr von der Testpflicht befreit (Weitere Infos finden Sie unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten im Bereich "Für Mitglieder", Rubrik: "Länderinformationen" oder rufen uns an: 069 7919-470) .