NEWSARCHIV

Die Tagesschau der Branche.

  • BSK-Newsflash 27.5.2020 +++ StVO-Novelle – Positionspapier der Verbände +++

    StVO-Novelle bedarf der Korrektur – Länder müssen im Bundesrat aktiv werden

    Liebe Mitglieder, 

    das Gesetzgebungsverfahren für die StVO-Novelle ist bekanntlich abgeschlossen. Die gesetzlichen Neuregelungen sind in Kraft getreten.

    (Innerhalb der Novelle ist hinterlegt, dass die Änderung der Zuständigkeiten und der Gebührenordnung zum 1.1.2021 in Kraft treten; siehe auch Aktivitäten "Offener Brief" der BSK).

    Aber: Viele in der StVO-Novelle aufgenommene Regelungen gehen an der Praxis vorbei, belasten die Transportlogistik-Branche und bedürfen der Korrektur. Hierzu gehören u.a.:  

    Halte- und Parkverbot,

    Sicherheitsabstand beim Überholen,

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen,

    Behördenzuständigkeit bei Erteilung von Erlaubnissen oder Genehmigungen für den Großraum- und Schwerverkehr und bei Ausnahmeerteilungen etwa vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

    Der BGL hat zum Korrekturbedarf der StVO-Novelle gemeinsam mit seinen Partnerverbänden AMÖ, BIEK, BWVL, DSLV, BSK e.V. und der Transfrigoroute Deutschland ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet (siehe Anlage).

    Da bereits die nächste StVO-Novelle geplant ist und auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer öffentlichkeitswirksam Korrekturbedarf angemeldet hat, müssen frühzeitig über die Bundesländer im Bundesrat die korrekturbedürftigen gesetzlichen Regelungen adressiert werden.

    Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Unterstützung, mit dem beiliegenden Positionspapier auf Ihre Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis (vor allem auf Landes– aber auch auf Bundesebene) zuzugehen und für das Anliegen der Transportlogistik-Branchen zu werben.

    Anhang Positionspapier

Dateien

Verbände_Positionspapier_StVO-Novelle_25.05.2020.pdf