Einladung und Anmeldeunterlagen BSK-Jahreshauptversammlung 2024 in Berlin
Die Tagesschau der Branche.
Anhang 1
Ergebnisse der BGL-Umfrage „Sollten die Corona-Sonderregelungen für den Güterkraftverkehr weiterhin aufrecht erhalten werden?“
Für die zahlreichen erhaltenen Antworten bedanken wir uns herzlich!
Anhang 2
Rückblick auf die Bundestagssitzungen der Woche
Anhang 3
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:
Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Österreich, Rumänien, Türkei (Stand 15.05. bis 18.05.2020)
Hinweise Italien:
Auf der italienischen Brennerautobahn A22 besteht am 21. Mai 2020 von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf dem Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze ein zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zGM für Fahrten in Richtung Norden.
Einreisebestimmungen: Widersprüchliche Informationen zur Mitführung der Eigenerklärung
Mit unserem gestrigen Rundschreiben informierten wir Sie über den sofortigen Wegfall der bisher notwendigen Eigenerklärung und der Meldung an die Gesundheitsbehörden auf der Grundlage eines Dekretes des italienischen Premierministers vom 17. Mai 2020.
Inzwischen liegen uns widersprüchliche Informationen vor. So besteht bei einigen Verbänden in Italien die Auffassung, dass bis zum 03. Juni 2020 die Eigenerklärung für inneritalienische Bewegungen weiterhin notwendig ist.
Hinweis Türkei: Lockerungen für Fahrer im Transit
Fahrer von Gütertransporten, die die Türkei im Transit durchqueren, erhalten keine feste Zeitvorgabe mehr für den Transit.
Die Grenzzollbehörden werden künftig für Transitbeförderungen bei der Einreise zwar die zu
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