Einladung und Anmeldeunterlagen BSK-Jahreshauptversammlung 2024 in Berlin
Die Tagesschau der Branche.
Anhang 1
Regierung beantwortet weitere Fragen der Unternehmen
Der BGL hatte einige Fragen seiner Mitgliedsunternehmen zu den Corona-Sonderregelungen gesammelt und an die Bundesregierung zur Klärung gegeben.
Nach dem ersten Teil der Fragen wurden nun weitere Fragen beantwortet, zum Beispiel, ob die Kfz-Steuer auch ohne offizielle Abmeldung für die Zeit der Stilllegung der Fahrzeuge ausgesetzt werden kann.
Anhang 2
Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 27. April 2020) für die Länder:
Deutschland, Georgien, Italien, Kroatien
Anhang 3 und 4
Italien: Es wird empfohlen die ausgefüllte Eigenerklärung vorab den für die Einreise zuständigen italienischen Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Einige Gesundheitsbehörden erachten die Zusendung einer formlosen E-Mail nicht mehr als ausreichend.
Entgegen der uns von der IRU zunächst übermittelten verbreiteten Information gibt es keine Ausnahme für türkische Fahrer von der jetzt eingeführten Quarantänepflicht der Türkei für Fahrer, die aus Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien, Norwegen, Dänemark, Belgien, Österreich, Schweden, den Niederlanden, China, dem Iran, dem Irak oder Südkorea kommend auf türkisches Territorium einreisen wollen. Auch türkische Fahrer müssen sich der 14-tägigen Quarantänepflicht unterziehen, wenn sie aus den genannten Ländern zurückkehren.
4 Dateien im Anhang
Beantwortung_Fragen_0282-27.04..pdf
Italien_Anlage_0279_28.04..pdf