Einladung und Anmeldeunterlagen BSK-Jahreshauptversammlung 2024 in Berlin
Die Tagesschau der Branche.
StVO-Reform tritt am 28.04.2020 in Kraft
Der BGL informiert über die wesentlichen Änderungen in anliegender Übersicht.
Italien: Vorab-Anmeldung an die Gesundheitsbehörde – Anmeldung per E-Mail bei der Einreise
Die Handelskammer Bozen hat die Kontaktdaten der zuständigen italienischen Gesundheitsbehörden nochmals überarbeitet und ergänzt. Die aktualisierte Aufstellung finden Sie als Anlage.
Vor der Einreise nach Italien müssen an die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde in Italien die nachfolgenden Angaben per E-Mail gesandt werden: Name/Vorname des Fahrers, Geburtsort und Geburtsdatum, Wohnsitz, Zielort in Italien, Tag der Einreise nach Italien, Telefonnummer des Fahrers in Italien.
Länderinformationen:
Aktualisierte sowie neu gegliederte/gestraffte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus (Stand 23. April 2020)
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Litauen
Polen
Frankreich:
Die Aussetzung des französischen Wochenend- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw ab 7,5 t wurde nicht verlängert. Es bestehen zudem keine Erleichterungen mehr bei den Lenk- und
Ruhezeiten. Dies bedeutet, am kommenden Wochenende besteht wie üblich in ganz Frankreich ein Lkw-Fahrverbot von Samstag 22.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr.
Ab sofort gelten in Frankreich auch wieder die üblichen Lenk- und Ruhezeiten.
3 Dateien im Anhang