Einladung und Anmeldeunterlagen BSK-Jahreshauptversammlung 2024 in Berlin
Die Tagesschau der Branche.
Länderinformationen
Angefügt erhalten Sie die aktualisierte Aufstellung (Stand: 14.04.2020) von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr folgender Länder:
Bulgarien, Italien (2x), Spanien, Turkmenistan
Tschechische Republik: Lkw-Fahrer im internationalen Verkehr benötigen keine Verbalnote der Deutschen Botschaft
Zum 14. April 2020 sind neue Bestimmungen für tschechische Staatsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz in Tschechien in Kraft getreten, die als Berufspendler die Grenzen nach Deutschland, Österreich, Polen und die Slowakei überschreiten. Entgegen der ursprünglichen Mitteilung der Deutschen Botschaft in Prag benötigen Lkw-Fahrer, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind keine Verbalnote der Deutschen Botschaft, worin bestätigt wird, dass sie im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Frankreich: EU-Dokument ersetzt französische Formulare für Fahrer
Nachdem in den letzten Wochen eine Reihe verschiedener französischer Dokumente vorgestellt worden waren, die ausländische Fahrer bei grenzüberschreitenden Transporte in Frankreich mit sich führen mussten, um ihre Tätigkeit trotz Ausgangssperre zu rechtfertigen, bestätigen jetzt EU und französische Behörden, dass die EU-Vorlage "Certificate for International Transport Workers" auch von den französischen Kontrollbehörden anerkannt wird und die französischen Dokumente insofern ersetzt.
4 Dateien im Anhang
F_Formular_15.04.2020_0240.pdf