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  • Coronavirus: Neue Vorschriften für die Einreise von Fahrern von Großbritannien nach Frankreich

    Seit dem 31. Mai 2021 gilt eine neue französische Vorschriftslage für Lkw-Fahrer, die aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich einreisen.

     

    Wie der französische Verband AFTRI soeben miteilt, gelten seit heute, 31. Mai 2021, neue Vorschriften für Lkw-Fahrer, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannen und Nordirland nach Frankreich einreisen:

    1. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests bei der Einreise aus dem VK nach Frankreich entfällt für Fahrer völlig. Bislang war der Test noch erforderlich gewesen, sofern der Aufenthalt im VK 48 Stunden überschritt. Aber ACHTUNG: Für die Einreise nach Deutschland ist für aus dem VK kommende Fahrer ein negativer Coronatest weiterhin erforderlich Antigentest max. 24 h alt, PCRTest max. 72 h alt.

    2. Wie auch bisher müssen die Fahrer im Besitz eines ausgefüllten "European Certificate for International Transport Workers (Annex III EU Green Lanes Guidelnies, vgl. Certificate for Transport Workers (Annex III Green Lanes) sein, ebenso wie einer ausgefüllten, aktuellen Erklärung über die Abwesenheit von COVID19Symptomen, vgl. Link Eidesstattliche Erklärung.

    3. Auch weiterhin unterliegen die Fahrer bei der Einreise aus dem VK in Frankreich keinen Quarantäneauflagen.
     

    Die dazugehörigen Dokumente finden Sie unter der Rubrik "Länderinformation" unter Anwendung Ihrer Zugangsdaten.