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Die Tagesschau der Branche.

  • BSK-Newsflash 22.5.2020 +++ Start VEMAGS-Antragsrelease | Neue Erlasse NRW | Update Länderinfos +++

    Hinweise:

    Am 20.06.2020 ist es soweit, das Release wird produktiv gesetzt.

    Damit Sie für das Antragsrelease gerüstet sind, beachten Sie bitte die VEMAGS Nutzerinformation.

    Die Nutzerinformation finden Sie unter:   

    https://www.vemags.de/news/vorab-informationen-zum-antragsrelease-vorbereitung-des-umstieges-und-abkuendigung-des-browsers-internet-explorer-ab-v20f010/

    Weitere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit unter https://www.vemags.de/oder in den „Technischen Hinweisen“ beim Login.

    Parkplatzsituation GÜG Aachen | Lichtenbusch auf belgischer Seite

    Der Rastplatz Aachen-Lichtenbusch ist nachts überlastet (vollgeparkt) mit "normalen" Transporten, sodass Schwertransporte nicht mehr auffahren können.

    Am besten verlassen alle Schwer- und Großraumtransporte die Autobahn via Ausfahrt 39 und parken auf der TOTAL-Tankstellte (genau gegenüber der Ausfahrt 39 auf der N68)

    und versuchen nicht, durch lebensgefährliche Manöver (z.B. auf der Autobahn anhalten und rückwärts fahren) doch noch dort hineinzufahren.

    Überdies beachten Sie das strikte Parkverbot an der Ausfahrt 39 – Dienstweg zwischen Auf- und Ausfahrt – der Autobahn.  

    Die Polizei hat ihre Kontrollen verschärft. Es drohen Bußgelder bis zu 1000 Euro und mehr.  

    (Dies gilt hauptsächlich für Transporte mit einem Gesamtgewicht über 44 to oder einer Höhe von mehr als 4,30 m.)

    Anhang 1

    Aktualisierte Aufstellung von Beschränkungen bzw. Erleichterungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des Coronavirus für die Länder:

    Italien, Frankreich, Mongolei, Norwegen, Russische Föderation, Slowakei, Tadschikistan, Tschechische Republik, Weißrussland (Stand: 19.-21.5. 2020)

    Anhang 2 und 3

    Neue Erlasse NRW

Dateien

05_2020_SOFF_und_FerienreisezeitVO_Öffnung_allgemein_ab_22.05.2020.pdf

05_2020_Verlängerung_Aussetzung_Fahrauflage_21_RGST.pdf

Int._Srragüverkehr_21.05.020.pdf