Einladung zur BSK Jahreshauptversammlung 2022 im Maritim Stuttgart
Seit dem Jahreswechsel sind viele Dinge nicht mehr so, wie sie vorher waren. Dies hat nichts mit der Pandemie, sondern mit Änderungen im Genehmigungsverfahren zu tun, die das komplette Verfahren über den Haufen werfen, die handelnden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter stark verunsichern und Ängste und Zorn im Gewerbe hervorrufen.
Stand: 31.7.2021
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder des BLFA-StVO,
nachdem nunmehr 7 Monate seit Inkrafttreten der neuen Berechnungsmethode für die Gebührenfestsetzung bei Großraum- und Schwertransportbescheiden ins Land gegangen sind, haben Mitgliedsbetriebe der BSK für jeweils identische Transporte und identischer Transportstrecke Anträge in unterschiedlichen Bundesländern gestellt. Hier nun das Ergebnis dieser Aktion:
Antragsteller | Kosten | Prozent | Antragsversion | Bundesland |
1 | 461,36 | 50 | 3 | NRW |
2 | 393,00 | 43 | 4 | Rheinland-Pfalz |
3 | 848,38 | 92 | 3 | Hamburg |
4 | 392,80 | 43 | 4 | Brandenburg |
5 | 918,16 | 100 | 5 | NRW |
Es handelt sich bei dem Transport um nachstehenden Lastfall: Länge inklusive 3 m Überhang 30,59 m; Breite 4,00 m; Höhe 4,40 m; Gesamtmasse 123,50 t.
Fahrtweg: Straubing – Bremerhaven (2 Unternehmen haben geringfügige Streckenabweichungen).
Aus diesen Gebühren lässt sich klar herauslesen, dass die GebOST, obwohl die Vorgaben eindeutig sind, in keiner Weise in den Ländern und auch innerhalb eines Landes für gleiche Fälle gleich angewendet wird (möglicherweise auch wegen unterschiedlicher Auslegung beim erneuten Anhörverfahren wegen Änderungsnotwendigkeit). Hieraus erwächst eine Wettbewerbsverzerrung, die nicht mehr toleriert werden kann. Des Weiteren sieht man anhand der extremen Unterschiede, dass die Gebühren nach oben ohne Grenzen zu erheblichen Verwerfungen führen. Aus diesem Grunde fordert die BSK eine Deckelung der Anzahl der anzurechnenden Behörden.
BSK und BGL haben diesbezüglich eine Stellungnahme zur neuen GebOSt erarbeitet, die wir Ihnen in der Anlage überreichen.
Wir fordern hiermit, dass diese Missstände schnellstmöglich behoben werden. Hilfsweise die Aussetzung der neuen Berechnungsmethode, bis sich alle Bundesländer auf einen gemeinsamen Weg haben einigen können. Die Wettbewerbsverzerrung ist momentan weitaus schlimmer, als dies noch im letzten Jahr festgehalten werden konnte. Dies schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland in erheblichen Masse.
Stand: 14.5.2021
Wir hatten vor Wochen die Bundesländer aufgefordert, sich Gedanken zur Deckelung bei bestimmten Kriterien zu machen und diese einzuführen. So könnte erreicht werden, das Gebühren verlässlicher kalkuliert werden können. Erste Gerüchte zeigen, dass man sich bereits Gedanken gemacht hat. Wir werden Sie informieren, wenn Näheres bekannt ist.
Entgegen den zuversichtlichen Ankündigungen aus dem vergangenen Jahr, dass man am 4.1.2021 betriebsbereit sei, sind viele Genehmigungsbehörden nicht mit der neuen Methode und der Anwendung vertraut; sie sind offensichtlich auch nicht unterrichtet worden.
Es liegen daher fertige Anträge brach, weil man nicht sicher ist, wie berechnet werden soll. Auch die Anwendung des Kriteriums 7 „zusätzlicher Arbeitsaufwand“ führt zu unterschiedlichen Ansätzen, mit dann entsprechend ansteigenden Kosten. Ein Beispiel: Man hört die NL der Autobahn ja nun zusätzlich, so dass ein erhöhter Aufwand angesetzt wird. Wir stehen mit den Ländern in Kontakt, um verbesserte und verlässliche Vorgaben zu erreichen.
Erreichbarkeit Autobahn GmbH ADB Ost - wiederholt reklamiert, zuletzt 21.1.2021
Wir haben Kontakt zum BMVI wie zur Zentrale der Autobahn GmbH aufgenommen, um Verbesserungen bei der Erreichbarkeit der Niederlassungen und um eine Einheitlichkeit der Auflagenerteilung (nicht restriktiver als durch Landesbehörden) zu erreichen. Auch haben wir eine praktikable Regelung eingefordert, wie mit den Überführungsbauwerken über die Autobahn umgegangen wird, die im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH liegen, deren Straßen aber durch Landesbehörden bearbeitet werden.
Derzeit kursieren unterschiedliche Auffassungen, wie z. B. mit Verlängerungen, die im alten Jahr ausgestellt wurden, im Neuen nun allerdings verlängert werden müssen, umgegangen werden muss. Wer ist z. B. zuständig? Auch die Frage nach den dann festzulegenden Gebühren, belastet das Verfahren. Wir versuchen, Klarstellungen in den betroffenen Bundesländern zu erreichen.
Auch hier gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Wir bemühen uns um Klärung und Verbesserung der Situation.
Unterm Strich sind wir „stocksauer“ über diese Entwicklung und werden alle Hebel in Bewegung setzen, um vernünftige und bezahlbare geistige Neuausrichtungen für die Praxis zu erwirken. Wir fordern zeitnahe Ergebnisse und werden berichten.
Unter der E-Mail-Anschrift: beschwerdemanagement(at)bsk-ffm(dot)de, können Sie uns ab sofort vergleichbare Vorgänge unterbreiten, die wir den zuständigen Behörden gebündelt vorlegen werden.