Schritt 1
Füllen Sie zunächst das nachfolgende Anmeldeformular online aus, bevor Sie es speichern und ausdrucken. Handschriftlich ausgefüllte Anmeldungen können wir wegen schlechter Lesbarkeit nicht bearbeiten.
Bei Privatpersonen nutzen Sie bitte für jede Person ein separates Anmeldeformular.
Anmeldeformular Wiederholungsschulung
Bitte fügen Sie dem Anmeldeformular zwingend eine Kopie Ihres BF3-Scheins (Vorder- und Rückseite) bei. Nur dann gilt die Anmeldung als vollständig.
Schritt 2
Nachdem Sie das Anmeldeformular online ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt haben, senden Sie es bitte mit allen vorher genannten Unterlagen (in einem Umschlag) per Post zur BSK-Geschäftsstelle nach Frankfurt:
Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e. V.
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur berücksichtigt werden kann, wenn die Unterlagen vollständig und mindestens 14 Tage vor Schulungsbeginn in der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt vorliegen. Später eingehende Anmeldungen oder unvollständige Anmeldungen ohne Absprache werden nicht berücksichtigt. Das Einreichen des Anmeldeformulars garantiert keine Schulungsteilnahme.
Schritt 3
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen in der BSK-Geschäftsstelle, erfolgt die Rechnungsstellung. Die Rechnung, welche gleichzeitig als Teilnahmebestätigung gilt, versenden wir an die Person/Firma, die den Teilnehmenden angemeldet hat.
Eine verbindliche Registrierung besteht aber erst dann, wenn die Schulungsgebühr vor Beginn der Schulung unter Angabe der Rechnungsnummer beim BSK eingegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass die Ausweisverlängerung am Schulungsort nur erfolgen kann, wenn die Seminargebühr spätestens 4 Tage vor Schulungsbeginn bei uns eingegangen ist. Nicht verlängerte Ausweise, senden Sie bitte an die BSK-Geschäftsstelle nach Frankfurt. Diese nimmt dann entsprechend die Verlängerung des Ausweises, nach Zahlungseingang, vor.
Nicht angemeldete Personen, die am Schulungsort erscheinen, können weder an der Grund- noch an der Wiederholungsschulung teilnehmen. Die Referenten sind angehalten, diesen Personen die Teilnahme zu verweigern.