Die nächste Jahreshauptversammlung findet statt am 10./11.10.2025 im Maritim Hotel Dresden
Stand: Oktober 2024
Rechtliche Grundlage für die Schulung des BF3-Fahrpersonals ist das "Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten“. Das Merkblatt legt den Inhalt und die Durchführung der Schulungen durch den Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e. V. fest.
In den Schulungen werden die besonderen Verpflichtungen des Fahrpersonals gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmenden sowie den verkehrsgerechten Einsatz des Begleitfahrzeuges behandelt.
Schulungsinhalte:
(1) Kenntnisse über Inhalte von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen
(2) Grundkenntnisse über einzelne Brückentypen und der damit verbundenen Auflagenerteilung
(3) Kenntnisse über das Verhalten bei Brückenüberfahrten gemäß den angeordneten Brückenauflagen
(4) Kenntnisse über die Kenntlichmachung von Großraum- und Schwertransporten
(5) Kenntnisse über die besonderen Verhaltensweisen gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern und deren Auswirkungen
Die Schulung des BF3-Fahrpersonals erfolgt duch eine zweitägige Grundschulung, in der Kenntnisse über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Begleitung von Großraum- und/oder Schwertransporten vermittelt werden. Spätestens nach 2 Jahren ist die Teilnahme an einer eintägigen Wiederholungsschulung verpflichtend.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Grundschulung sowie die Teilnahme an den regelmäßigen Wiederholungsschulungen werden durch den „Berechtigungs-Ausweis zum Führen des Begleitfahrzeuges mit Wechselverkehrszeichen-Anlage“ nachgewiesen. Der Inhaber eines gültigen Berechtigungs-Ausweises ist befugt, private Begleitfahrzeuge für Großraum- und/oder Schwertransporte mit nach hinten wirkender Wechselverkehrszeichen-Anlage (BF3) zu führen.
Der Anmeldeschluss zur Teilnahme an einer Grund-/Wiederholungsschulung ist 14 Tage vor Schulungsbeginn.
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Nach dem Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen (siehe unten) in der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt/Main werden die Teilnehmenden für die gewünschte BF3-Schulung eingeplant. Die Anmeldebestätigung wird (zusammen mit der Rechnung) an die Person/Firma gesandt, welche den Teilnehmenden angemeldet hat und gilt dann auch als Teilnahmebestätigung für den Schulungsteilnehmenden. Nur die Anmeldebestätigung berechtigt an der Teilnahme der BF3-Schulung.
Personen ohne Anmeldebestätigung können nicht an der Schulung teilnehmen.
Eine Anmeldung zur Grundschulung gilt als vollständig, wenn folgende Unterlagen der jeweiligen Teilnehmenden in der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt/Main vorliegen:
(1) 2 aktuelle Passfotos | unbeschädigt | ca. 5 cm hoch und ca. 4 cm breit (Bildgröße ohne Rand) | muss nicht biometrisch sein | digitales Passbild nicht möglich!
(2) Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
(3) Kopie eines gültigen Führerscheins (mind. Fahrerlaubnisklasse B)
Die Teilnehmenden an einer Grundschulung müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
(1) Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
(2) Nachweis des 2-jährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse B. Ausnahme: Der Teilnehmende befindet sich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Kopie des Ausbildungsvertrages erforderlich.
(3) Vorlage eines gültigen Führerscheins (mind. EU-Führerscheinklasse B) im Rahmen der Schulung.
Die Teilnehmenden an einer Wiederholungsschulung müssen innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einer Grundschulung teilgenommen haben und dem Referenten im Rahmen der Wiederholungsschulung einen gültigen Führerschein (mind. Fahrerlaubnisklasse B) vorlegen.
Die Schulungsgebühren werden pro Teilnehmenden berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt an die anmeldende Stelle (Privatperson oder Unternehmen). Der Rechnungsbetrag wird generell vor Beginn der Schulung fällig. Sollte zum Beginn der Wiederholungsschulung der Rechnungsbetrag noch offenstehen, kann die Wiederholungsschulung zwar besucht werden, die Gültigkeit des Berechtigungs-Ausweises wird aber erst nach Zahlungseingang beim BSK e.V. verlängert.
Die Teilnahme an einem Test (Multiple-Choice) im Anschluss an die Grundschulung ist für die Teilnehmenden verpflichtend. Um den Test erfolgreich abzuschließen, müssen mindestens 70 % der maximalen Punktzahl erreicht werden.
Wird im Nachhinein festgestellt, dass der Berechtigungs-Ausweis durch unwahre Angaben oder aufgrund eines Täuschungsversuches erlangt wurde, besteht keine Berechtigung zum Führen von Begleitfahrzeugen mit Wechselverkehrszeichen-Anlage.
Jegliche Vervielfältigung des gesamten Testbogens oder einzelner Inhalte der Testbögen seitens der Teilnehmenden ist nicht gestattet. Sollten Teilnehmende diese Vorgabe nicht beachten, behält sich der BSK e.V. vor, rechtliche Schritte wegen Urheberrechtsverletzung einzuleiten.
Die BF3-Teilnahmebedingungen des BSK e.V. als Dokument/Download
BF3-Teilnahmebedingungen Stand Oktober 2024
Die Schulungen werden in verschiedenen Schulungsstätten durchgeführt. Für die Nutzung der Schulungsstätten wird von den Teilnehmenden die Einhaltung folgender Grundregeln vorausgesetzt:
(1) Den Angaben und Weisungen der Referenten ist Folge zu leisten.
(2) Behandeln Sie die Räume und Einrichtungen der Schulungsstätten pfleglich.
(3) Achten Sie überall auf Sauberkeit.
(4) Benutzen Sie nur die zugewiesenen sanitären Anlagen.
(5) Das Campen ist auf den Parkplätzen der Schulungsstätten untersagt.
(6) Tiere müssen leider draußen bleiben.
(7) Hinterlassen Sie die Räume so wie Sie sie vorgefunden haben.
(8) Halten Sie sich an die Absprachen bei der Unterbringung.
Tragen Sie mit dazu bei, dass wir auch weiterhin ein handlungsfähiger und freundlicher Ansprechpartner für Sie sein können und gern gesehene Gäste in den Schulungsstätten bleiben.
Vielen Dank!
(1) Die Aufsicht kann während des Tests die Personalausweise bzw. Pässe einsammeln, um sie einer abermaligen Kontrolle zu unterziehen (wenn z. B. Zweifel an Ihrer Identität bestehen).
(2) Wenn Sie erst nach dem Austeilen der Testbögen im Raum eintreffen, können Sie nicht mehr an dem Test teilnehmen.
(3) Sie dürfen keine Mobiltelefone oder sonstige elektronische Geräte mitführen.
(4) Mobiltelefone und Pager sowie alle anderen zur Aufbewahrung abgegebenen elektronischen Geräte müssen während des gesamten Tests abgeschaltet sein. Wenn Ihr Mobiltelefon während des Tests klingelt, werden Sie von dem Test ausgeschlossen. Versuchen Sie während des Tests zu telefonieren, werden Sie ebenfalls von dem Test ausgeschlossen.
(5) Während des Tests dürfen nur Pass bzw. Personalausweis, Testbogen und Kugelschreiber, Textmarker o. Ä. sowie in angemessener Menge Getränke und Lebensmittel auf Ihrem Schreibtisch liegen.
(6) Sie dürfen mit Ausnahme des Blattes mit der Angabe der Matrikelnummer keine Informationen über den Inhalt des Tests aufzeichnen und nach dem Test mitnehmen. Sämtliche Testbögen und Konzeptpapiere müssen nach Beendigung abgegeben werden. Sie dürfen den Raum erst verlassen, wenn alle Unterlagen eingesammelt/abgegeben wurden.
(7) Die Zeit beträgt 60 Minuten.
(8) Mit der Ausgabe aller Unterlagen beginnt der Test.
(9) Es ist nicht erlaubt, Testbögen mit einem Bleistift auszufüllen.
(10) Sobald die Aufsicht das Ende des Tests anzeigt, muss das Schreiben eingestellt werden, Wenn Sie danach weiterschreiben, können Sie von dem Test ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Aufsicht.
(11) Wenn Sie den Test stören, unerlaubte Hilfsmittel benutzen oder versuchen, abzuschreiben, erhalten Sie zunächst eine Verwarnung. Wenn Sie den Anweisungen der Aufsicht nicht Folge leisten oder Ihnen die Bearbeitung des Tests mit Hilfsmitteln nachgewiesen werden kann, werden Sie von dem Test ausgeschlossen. In diesem Fall wird das Entgelt einbehalten; Sie haben nicht bestanden.
(12) Bei Täuschungen und Täuschungsversuche werden vorgesehenen Maßnahmen ergriffen. In der Regel wird der Test mit „nicht bestanden“ bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der Teilnehmende von weiteren Tests ausgeschlossen werden.
(13) Mit der Teilnahme an dem Test versichern Sie zugleich, dass Sie prüfungsfähig sind. Bei Teilnahme trotz bekannter Krankheit tragen Sie das Risiko des Misserfolgs.
(14) Prüfen Sie die Testbögen auf Vollständigkeit.
(15) Toilettengänge während des Tests sind nicht gestattet, Ausnahmesituationen werden durch die Aufsicht entschieden.
(16) Ungeachtet der o.g. Punkte haben die gängigen Regelungen für das Schreiben von Tests (ruhig sein, keine Spickzettel etc.) weiterhin Bestand.
Die Testergebnisse können frühestens 5 Tage nach dem Grundschulungstermin ausschließlich unter www.bsk-ffm.de/bf3-kurse/testergebnisse eingesehen werden. Hierzu wird den Teilnehmenden mit dem Prüfungsbogen eine Matrikelnummer ausgegeben. Mit der Matrikelnummer, den Geburtsdaten sowie dem Schulungsort (Pflichteingaben) erhalten diese das individuelle Testergebnis (Anzahl Punkte und bestanden/nicht bestanden).
Der Berechtigungs-Ausweis wird an denjenigen, der den Teilnehmenden zur Grundschulung angemeldet hat (Privatperson oder Unternehmen), üblicherweise innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Schulungsdatum versandt.
Die Erstellung und Verlängerung des Berechtigungs-Ausweises erfolgt jedoch nur, wenn
(1) die vorgenannten Voraussetzungen einer Teilnahme an der Schulung erfüllt sind,
(2) der Teilnehmende im Rahmen der Grundschulung den Test bestanden hat,
(3) die vorgenannten Lehrgangsregeln und Verhaltensregeln eingehalten wurden,
(4) ein Passbild bei der BSK-Geschäftsstelle in Frankfurt/Main (gemäß Anmeldung) vorliegt,
(5) der Teilnehmende über den gesamten Zeitraum der Schulung anwesend war,
(6) der Rechnungsbetrag bezahlt wurde.
(1) Eine Stornierung bis spätestens 14 Tage vor dem Schulungsbeginn ist kostenlos.
(2) Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor dem Schulungsbeginn werden 50% der Schulungsgebühr fällig.
(3) Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Schulungsbeginn wird die komplette Schulungsgebühr fällig.
Die Stornierungsbedingungen gelten auch im Falle einer Terminverschiebung. Die Stornierung ist schriftlich an die Adresse zu richten, welche auch die Anmeldung entgegengenommen hat. Für die Einhaltung der Fristen ist das Eingangsdatum bei den entsprechenden Stellen maßgeblich.
Der BSK e. V. ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung oder unvorhergesehener Verhinderung der Referenten, Schulungen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Die Referenten vor Ort sind berechtigt, nicht angemeldeten Personen, die am Veranstaltungs-/Schulungsort erscheinen, die Teilnahme an der Schulung zu verweigern! Ferner sind die Referenten berechtigt, angemeldeten Teilnehmenden die Teilnahme an der Schulung zu verweigern, wenn festgestellt wird, dass die teilnehmende Person die deutsche Sprache in Wort und Schrift nicht beherrscht oder die Schulung mit privaten Unterhaltungen erheblich stört.
Ihre angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Ausstellung und Nachweisführung der BF3-Berechtigungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Bei allen sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Teilnehmende Kaufmann ist, der Gerichtsstand Frankfurt/Main.