Rechtliche Grundlage für die BF3-Schulungen ist das "Merkblatt für die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten“ des Bundesverkehrsministeriums, 1992.
Begleitfahrzeuge sind Fahrzeuge mit aufgesetzter Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ-Anlage) zur Absicherung von Großraum- und/oder Schwertransporten (auch Autokrane) und können auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörden eingesetzt werden. BF3-Fahrzeuge sind Begleitfahrzeuge der 3. Fahrzeuggeneration mit nach hinten abstrahlender Wechselverkehrszeichen-Anlage.
Das Fahrpersonal der Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen-Anlage muss nach Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums im Besitz eines Berechtigungsausweises (BF3-Ausweis) sein, der zum Führen eines solchen Fahrzeugs berechtigt.
Grundschulung:
Die Ausbildung des BF3-Fahrpersonals erfolgt im Rahmen einer zweitägigen Grundschulung mit abschließendem Test. Dabei werden die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Begleitung von Großraum- und/oder Schwertransporten vermittelt.
Wiederholungsschulung:
Die Verlängerung der Gültigkeit des BF3-Ausweises erfolgt spätestens nach 2 Jahren durch Teilnahme an einer eintägigen Wiederholungsschulung.
Die Grund- und Wiederholungsschulungen werden monatlich angeboten. Organisiert werden die Schulungen vom BSK in Frankfurt. Zu den Referenten vor Ort zählen Vertreter von Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden.
Unsere Sprechzeiten für die BF3-Sachbearbeitung lauten:
Mo. bis Fr. von 8:00 - 13:00 Uhr
Telefon: +49 69 2991418-81
Rechtliche Grundlage für die BF3-Schulungen ist das "Merkblatt für die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten“ des Bundesverkehrsministeriums, 1992.
Wünsche? Anregungen? Probleme?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an bf3meckerkasten(at)bsk-ffm(dot)de